Jahresrückblick 2024

19.12.2024

das Weihnachtsfest lädt uns ein, nach einem ereignisreichen Jahr zur Ruhe zu kommen und wertvolle Zeit mit der Familie zu verbringen. Wir hoffen, Sie können die Festtage genießen und Kraft für das neue Jahr schöpfen.

Die Herausforderungen des Jahres haben gezeigt, dass Zusammenhalt und Engagement viel bewirken können. Ein Beispiel hierfür ist die gerechte Anpassung der Grundsteuer in unserer Gemeinde. Durch diese Maßnahme ist es gelungen, Belastungen fair zu verteilen und sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger mit höheren Zahlungen nicht zusätzlich finanziell getroffen werden. Diese Entscheidung zeigt, wie gemeinsames Handeln zu Lösungen führt, die soziale Gerechtigkeit und Stabilität fördern.

Die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 bietet uns die Chance, die Weichen für eine gerechte und nachhaltige Zukunft zu stellen. Gemeinsam können wir eine stabile Entwicklung auf lokaler und nationaler Ebene fördern.

In diesem Sinne wünschen wir Ihnen frohe Weihnachten und einen erfolgreichen Start ins Jahr 2025!

Herzlichst,
Ihre FDP Malsfeld

Themenübersicht

Finanzen & Haushalt

Haushalt Gemeinde Malsfeld

Jahresrückblick 2024: Haushalt und Investitionen der Gemeinde Malsfeld

Das Jahr 2024 war geprägt von intensiven Beratungen und wichtigen Entscheidungen, die die finanzielle Zukunft und Entwicklung unserer Gemeinde Malsfeld maßgeblich beeinflussten. Hier ein Überblick über die zentralen Themen des Haushaltsjahres, die uns als Gemeinde bewegt haben.

Investitionsprogramm und Haushalt 2024

Bereits im Januar wurde das Investitionsprogramm für den Zeitraum 2023–2027 vorgestellt. Dieses Programm setzt auf langfristige Projekte, die unsere Gemeinde zukunftsfähig machen, aber auch auf akute Bedürfnisse eingehen.

Ein zentraler Fokus lag dabei auf der Kinderbetreuung. Der Ausbau von Betreuungsplätzen war eines der wichtigsten Themen im Haushaltsplan 2024, wofür Kredite in Höhe von 3 Millionen Euro vorgesehen wurden. Der Haushaltsentwurf selbst wurde nach gründlicher Beratung im Mai verabschiedet.

Haushaltsvollzug und aktuelle finanzielle Entwicklungen

Im Laufe des Jahres wurden regelmäßig Berichte zum Haushaltsvollzug vorgelegt:
  • Haushaltsreste: Rund 3,5 Millionen Euro wurden übertragen, um laufende Projekte weiterhin zu finanzieren.
  • Schuldenstand: Zum 01.11.2024 betrug der Schuldenstand der Gemeinde etwa 11 Millionen Euro (ein Anstieg gegenüber den 10 Millionen Euro des Vorjahres).
Besonders herausfordernd zeigte sich die Entwicklung der Gewerbesteuereinnahmen, die unter den Erwartungen und den Vorjahreszahlen lagen. Dennoch bleibt abzuwarten, ob mögliche Mehreinnahmen bis zum Jahresabschluss die Situation verbessern.

Vergleich zum Vorjahr

  • Schuldenentwicklung: Während bereits 2023 eine Neuverschuldung geplant war, stieg der Schuldenstand 2024 von 10 auf 11 Millionen Euro.
  • Gewerbesteuereinnahmen: Im Vorjahr hatten Rückzahlungen von Gewerbesteuern die finanzielle Lage belastet; 2024 liegen die Einnahmen bisher ebenfalls unter den Erwartungen.
  • Investitionen: Auch in diesem Jahr blieb der Schwerpunkt auf langfristigen Maßnahmen, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung. Während 2023 Rücklagen genutzt wurden, waren 2024 Kredite notwendig, um die Projekte zu finanzieren.

Bericht aus der letzten Sitzung der Gemeindevertretung 2024

Am 19. Dezember 2024 fand die 29. und letzte Sitzung der Gemeindevertretung statt. Bürgermeister Hanke stellte das neue Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2024–2028 vor, welches richtungsweisende Projekte für die kommenden Jahre enthält. Der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 wurde ebenfalls eingebracht und zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.

Ausblick auf 2025

Im ersten Quartal des neuen Jahres werden wir Sie auf unserer Homepage über die weiteren Entwicklungen und Beschlüsse informieren. Transparenz und Bürgernähe bleiben dabei unsere obersten Ziele.

Grundsteuerreform

Das Jahr 2024 war für die Gemeinde Malsfeld geprägt von umfangreichen Beratungen und Entscheidungen zur Haushaltsplanung, der Festsetzung von Steuersätzen und der Umsetzung der Grundsteuerreform. Ziel war es, eine finanzielle Stabilität zu gewährleisten und gleichzeitig auf steigende Kosten sowie neue gesetzliche Anforderungen zu reagieren.

Grundsteuerreform 2025: Vorbereitende Maßnahmen
Die Gemeinde hat die notwendigen Vorbereitungen zur Grundsteuerreform 2025 getroffen. Ziel ist es, die Einnahmen aus der Grundsteuer auf dem Niveau des Referenzjahres 2024 zu halten. Die Neufestsetzung der Hebesätze wurde sorgfältig geprüft, um die Belastung für Bürger so fair wie möglich zu gestalten. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass es durch die veränderte Berechnungsgrundlage zu individuellen Mehr- oder Minderbelastungen kommen kann.

Anpassung der Hebesätze: Grund- und Gewerbesteuer
In der Sitzung am 14. November 2024 wurden die neuen Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer beschlossen. Diese Anpassung erfolgte, um die finanziellen Anforderungen der Gemeinde zu decken und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen. Die neuen Hebesätze ab dem 1. Januar 2025 lauten:

  • Grundsteuer A: 450 % (vorher 450 %)
  • Grundsteuer B: 320 % (vorher 450 %)
  • Gewerbesteuer: 440 % (vorher 440 %)

Mit dieser Anpassung soll sichergestellt werden, dass die Gemeinde ihre Ausgaben decken kann, ohne Mehreinnahmen im Vergleich zu 2024 zu erzielen. Eine Klausel ermöglicht Anpassungen, falls sich Abweichungen von mehr als 5 % ergeben sollten.

Herausforderungen und Ausblick
Steigende Betriebskosten, notwendige Investitionen in die Infrastruktur sowie wachsende Sozialausgaben waren zentrale Herausforderungen. Die Anpassung der Hebesätze war notwendig, um ein Haushaltssicherungskonzept zu vermeiden. Ein solches Konzept hätte weitreichende Folgen, darunter Einschränkungen bei freiwilligen Leistungen wie kulturellen Angeboten, der Sportförderung und touristischen Projekten. Mit den getroffenen Maßnahmen wurde ein wichtiger Schritt unternommen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde zu bewahren.

Vergleich zum Vorjahr
Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Fortsetzung der Haushaltskonsolidierung:
  • Hebesätze: Die Steuersätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer wurden erstmals seit 2023 erneut angepasst. Während die Hebesätze im Vorjahr moderat angehoben wurden, erfolgte 2024 eine stärkere Anpassung.
  • Steigende Kosten: Wie 2023 wurde auch 2024 auf steigende Kosten für Betrieb, Infrastruktur und Sozialleistungen hingewiesen.
  • Rücklagen: Bereits 2023 wurde darauf hingewiesen, dass ein ausgeglichener Haushalt zunehmend schwieriger wird. Die Rücklagen der Gemeinde wurden auch 2024 weiterhin als wichtige Stütze genutzt.

Die Gemeindevertretung hat durch die Anpassungen der Steuersätze und die Umsetzung der Grundsteuerreform die Grundlage für eine finanzielle Stabilität geschaffen. Wir werden Sie auch weiterhin über die finanzielle Entwicklung der Gemeinde informieren.

Kostenbeiträge Tageseinrichtungen für Kinder

Im Jahr 2024 widmete sich die Gemeinde Malsfeld zahlreichen Themen im Bereich des Haushalts, darunter die Anpassung von Satzungen und die Entwicklung neuer Regelungen zur Kostenerhebung im Bereich Kinderbetreuung und Grundschule. Hier sind die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Kostenbeitragssatzung für Kinderbetreuung und Betreute Grundschule
Nach umfassenden Beratungen und der Einbindung von Elternbeirat, Schulleitung und Kita-Leitung wurde eine überarbeitete Version der Kostenbeitragssatzung beschlossen. Diese tritt am 1. April 2024 in Kraft. Zu den wesentlichen Änderungen zählen:

  • Einführung eines neuen Moduls D für Ferienbetreuung.
  • Anpassung der Kostenbeiträge an die jeweilige Betreuungszeit.
  • Klare Regelungen zur Mittagsverpflegung, die bei Betreuungszeiten über sechs Stunden verpflichtend ist.

Die Kostenbeiträge variieren je nach Betreuungszeit und Altersgruppe. Zum Beispiel:
  • Krippenkinder (bis 3 Jahre): Betreuung von 7 bis 13 Uhr – 205 € monatlich.
  • Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Schuleintritt): Betreuung von 7 bis 13 Uhr – beitragsfrei.
  • Betreute Grundschule: Modul C (7:45 bis 16:30 Uhr) – 140 € monatlich.

Weitere Regelungen umfassen Ermäßigungen für Familien mit mehreren Kindern, Möglichkeiten zur Erstattung von Verpflegungskosten bei längerer Abwesenheit sowie Datenschutzbestimmungen.

Fazit und Ausblick
Die getroffenen Beschlüsse zur Kostenbeitragssatzung tragen dazu bei, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Gemeinde Malsfeld zu sichern. Die Bürgerinnen und Bürger wurden transparent über die Maßnahmen informiert, und die Gemeinde wird auch künftig darauf achten, die finanzielle Belastung ausgewogen zu gestalten.

Beitrag Wasser- und Abwasser

Im Jahr 2024 wurden in der Gemeinde Malsfeld wichtige Entscheidungen zur Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren getroffen. Diese Änderungen wurden im Rahmen der 14. Änderung der Wasserbeitrags- und Gebührensatzung sowie der 23. Änderung der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung beschlossen. Die Anpassungen basieren auf einer umfassenden Neukalkulation, die die Kosten für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für die Jahre 2025 und 2026 neu bewertet hat.

Anpassungen der Gebühren

  • Frischwasser:
    Die Gebühr für Frischwasser wird ab dem 1. Januar 2025 von aktuell 2,07 €/m³ auf 2,54 €/m³ erhöht. Zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7 % beträgt die Gebühr künftig 2,72 €/m³.
  • Niederschlagswasser:
    Die Gebühr für Niederschlagswasser steigt von 0,79 €/m² auf 0,94 €/m².
  • Schmutzwasser:
    Die Gebühr für Schmutzwasser wird von derzeit 2,98 €/m³ auf 3,86 €/m³ angehoben.
Hintergrund der Änderungen
Die Gebührenanpassungen wurden im Haupt- und Finanzausschuss umfassend beraten und basieren auf einer detaillierten Kalkulation. Ziel der neuen Beitrags- und Gebührensätze ist es, eine gerechte Verteilung der Kosten für die Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Zudem sollen die langfristige finanzielle Stabilität und die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung gewährleistet werden.

Weiteres Vorgehen
Die finalen Entwürfe der Änderungssatzungen wurden den Beschlussvorlagen beigefügt und in der Gemeindevertretung verabschiedet. Die neuen Gebühren treten ab dem 1. Januar 2025 in Kraft.

Die Gemeinde Malsfeld wird die Bürgerinnen und Bürger weiterhin über alle relevanten Änderungen und Entwicklungen im Bereich der Wasser- und Abwassergebühren informieren.

Dorfentwicklung, Umwelt & Tourismus

Förderprogramm Dorfentwicklung in Hessen

2022

Am 27. Januar haben die Vertreter*innen der Gemeindevertretung eine Interessenbkundung zur Aufnahme in das Dorfentwicklungsprogramm gegenüber dem Schwalm-Eder-Kreis beschlossen. Dieses Förderprogramm ersetzt das alte „Dorferneuerungsprogramm“ und ermöglicht es neben einer zukünftigen Gestaltung unserer sieben Ortsteile auch Privatpersonen Anspruch auf diese Förderung zu äußern. Besonders wichtig anzumerken ist, dass mithilfe dieses Förderprogemms weiterhin Baugebeite in unserer Gemeinde in den Ortsrandgebieten ausgewiesen werden können. In der 13. Gemeindevertretersitzung am 30. September wurde die Aufnahme in das Förderprogramm Dorfentwicklung in 2023 beschlossen. Nach Auskunft von Bürgermeister Michael Hanke soll das Antragsverfahren vereinfacht werden. Die hohen Anforderungen an das Förderprogramm machen jedoch eine Moderation durch ein Fachbüro erforderlich. Die Kosten für das Fachbüro sind zwar förderfähig, jedoch ist nach ersten Anfragen bei diesen eine Unterstützung erst im Jahr 2024 möglich. Folglich wurde in der Gemeindevertretersitzung die Bewerbung für den Förderschwerpunkt 2024 beschlossen.

2023

Nach der Interessenbekundung im Jahr 2022 hat die Gemeinde Malsfeld Kontakt mit den Verantwortlichen des Schwalm-Eder-Kreises aufgenommen. In einem nächsten Schritt wurden mit den Kollegen des Schwalm-Eder-Kreises die Rahmenbedingungen für eine Bewerbung im Förderprogramm abgestimmt. Im Oktober fand eine Besprechung mit den Vertretern des Schwalm-Eder-Kreises und dem Planungsbüro AKP statt, um den aktuellen Stand der Planung und Konzeptentwicklung für den Förderantrag zu erörtern. Zur Berücksichtigung konkreter Maßnahmen im Förderprogramm sind Ortsbesichtigungen mit den Ortsbeiräten geplant.
Der Antrag soll im Februar 2024 eingereicht werden. Sollte der Antrag abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit für die Gemeinde, denselben Antrag für eine Förderung im Jahr 2025 erneut einzureichen. Wie bereits im Rückblick auf das Jahr 2022 erwähnt, haben auch Privatpersonen die Möglichkeit, am Förderprogramm teilzunehmen. Die Gemeinde wird zu gegebener Zeit die Öffentlichkeit über die Modalitäten informieren, welche wir auch über unsere Homepage mit Ihnen teilen werden.

2024

Im Jahr 2024 konnte die Gemeinde Malsfeld weitere Fortschritte im Bereich der Dorfentwicklung und der Umsetzung des kommunalen Entwicklungskonzepts erzielen. Die Arbeiten am Förderprogramm Dorfentwicklung, die bereits in den Vorjahren begonnen wurden, erreichten in diesem Jahr zentrale Meilensteine.

Im Januar wurde das kommunale Entwicklungskonzept vorgestellt, das die Grundlage für die Bewerbung als Förderschwerpunkt im Programm Dorfentwicklung bildete. Dieses Konzept verfolgt das Ziel, die Lebensverhältnisse in den ländlichen Regionen der Gemeinde zu verbessern, die Innenentwicklung zu stärken, das kulturgeschichtliche Erbe zu bewahren und die Daseinsvorsorge zu sichern. Bürgerbeteiligung spielte dabei eine zentrale Rolle, insbesondere durch Dorfmoderation und die Einbindung von Anregungen aus der Bevölkerung. Die Gemeindevertretung beschloss einstimmig die Einreichung der Bewerbung für den Förderschwerpunkt 2024.

Ein weiterer Meilenstein wurde im Juli erreicht: Die Gemeinde Malsfeld wurde offiziell als Förderschwerpunkt in der Dorfentwicklung anerkannt. Die feierliche Urkundenübergabe fand am 6. Juli statt und markierte den Beginn der konkreten Umsetzungsphase. Die Anerkennung ermöglicht es der Gemeinde, Fördermittel für Projekte zur Aufwertung der Ortsteile zu nutzen. Ziel ist es, Maßnahmen in allen Ortsteilen – mit Ausnahme von Ostheim, das bereits umfangreich gefördert wurde – umzusetzen.

Im November beschloss die Gemeindevertretung einstimmig die weiteren Schritte zur Umsetzung des Dorfentwicklungsprogramms. Hierzu gehören die Abgrenzung der Fördergebiete, die Erstellung eines Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplans sowie die Einführung eines Genehmigungsverfahrens, bei dem ein gebildeter Fachausschuss die Freigabe für Projekte erteilt. Diese Planungen schaffen die Grundlage für die langfristige Umsetzung der Ziele des Programms. Die Fortschritte im Jahr 2024 sind das Ergebnis intensiver Vorarbeiten, die in den Jahren 2022 und 2023 geleistet wurden. Mit der erfolgreichen Bewerbung und der Anerkennung als Förderschwerpunkt kann die Gemeinde Malsfeld die nächsten Schritte gehen, um die Lebensqualität in den Ortsteilen nachhaltig zu fördern. Wir werden Sie auch weiterhin regelmäßig über die Entwicklungen informiert.

Zukunft Innenstadt

2022

In der 3. Gemeindevertretersitzung vom 15. Juli 2021 erfolgte die Beschlussfassung über die Teilnahme am Förderprogramm „Lebende Zentren“ sowie die erfolgte Interessenbekundung zum Förderprogramm „Zukunft Innenstadt“. Das Ziel der Förderprogramme ist den Strukturwandel der Städte- und Gemeindezentren in Hessen nachhaltig entgegen zu wirken ohne das Wachstum der Gemeinde z.B. durch Neuausweisung von Baugebieten zu beeinträchtigen.

Am 11. November 2021 in der 5. Gemeindevertretersitzung informierte die Vorsitzendes des Ausschusses „Dorfentwicklung, Umwelt und Tourismus“ (DUT) Fr. Beisecker über die Teilnahme des „Landesprogramm Innenstadt“, welches mit 250.000,00 € gefördert wird. Der vorgegebene Zeitraum, in welchem Maßnahmen festgelegt und umgesetzt sein müssen beträgt zwei Jahre. Für die weitere Umsetzung wurde das Fachplanungsbüro plusConcept aus Schwalmstadt beauftragt. Ziel ist es in Zusammenarbeit mit dem DUT Maßnahmen in unserer Gemeinde festlegt und umzusetzen.

Nachdem das Förderprogramm bewilligt und das Fachplanungsbüro beauftragt wurde, hat eine neu eingerichtete Steuerungsgruppe bestehend aus Vertretern des DUT mit dem Planungsbüro verschiedene Maßnahmen festgelegt. In der 10. Gemeindevertretersitzung am 19. Mai 2022 informierte die Vorsitzende Fr. Beisecker über Änderungen gegenüber der Ursprungsplanung. U.a. soll in Beseförth der Mühlenplatz und die Kunst- und Kulturmühle umgestalltet werden, der Platz vor dem Rathaus umgestaltet und der Gebäudetrakt der KSK-Filiale umgestaltet werden. Weiter wurde in der 10. Gemeindevertretersitzung die Verwaltung beauftragt Fachbetriebe zu beauftragen, welche die Maßnahmen umsetzen sollen. Aktuell befinden wir uns in Kontakt mit Fachbetrieben und einer Detailplanung und einer voraussichtlichen Umsetzung nächstes Jahr.

2023

In diesem Jahr wurde konsequent an der Umsetzung der beschlossenen Projekte gearbeitet. Die Planungen und Bauarbeiten zur Umnutzung der Kreissparkassenflächen für eine Metzgerei und einen Gewerbebetrieb sowie die Neugestaltung des Rathausplatzes schreiten erfolgreich voran. Weitere Informationen zu diesen Projekten finden Sie auf der „Homepage der Gemeinde Malsfeld“, sowie in der verlinkten „Präsentation“.
Zusätzlich zu diesen laufenden Projekten wurden weitere bedeutende Aktivitäten in Angriff genommen. Die Konzepterstellung für den Wohnpark „Bachstraße“ in Malsfeld sowie die Umgestaltung des Mühlenplatzes und der Kunst- und Kulturmühle in Beiseförth waren ebenfalls Schwerpunkte in diesem Jahr (siehe auch die entsprechende Präsentation). Sobald weitere Informationen zu diesen Projekten vorliegen, werden wir diese auf unserer Homepage mitteilen.

2024

Das Jahr 2024 markiert den Abschluss des Förderprogramms „Zukunft Innenstadt“, das seit 2021 in der Gemeinde Malsfeld umgesetzt wurde. Ziel des Programms war es, den Strukturwandel in den Ortszentren nachhaltig zu gestalten, die Lebensqualität zu verbessern und die Innenbereiche zukunftsfähig zu machen. Im Laufe der vergangenen Jahre wurden zahlreiche Maßnahmen geplant, umgesetzt und in diesem Jahr erfolgreich abgeschlossen.

Fortschritte und abgeschlossene Projekte
Im Jahr 2024 wurden die finalen Arbeiten an den Projekten des Förderprogramms abgeschlossen. Zu den zentralen Maßnahmen, die im Rahmen des Programms umgesetzt wurden, zählen:
  • Neugestaltung des Rathausplatzes: Der Platz vor dem Rathaus wurde aufgewertet, um die Aufenthaltsqualität und die Nutzbarkeit für Veranstaltungen zu verbessern.
  • Umnutzung der Kreissparkassenflächen: Die ehemaligen Räumlichkeiten der Kreissparkasse wurden für eine Metzgerei und einen Gewerbebetrieb umgestaltet.
  • Gestaltung des Mühlenplatzes in Beiseförth: Der Mühlenplatz und die Kunst- und Kulturmühle erhielten eine neue Struktur, um sie als zentrale Begegnungsorte attraktiver zu gestalten.
Diese Maßnahmen wurden in enger Abstimmung mit dem Ausschuss Dorfentwicklung, Umwelt und Tourismus (DUT), dem Planungsbüro plusConcept sowie der neu eingerichteten Steuerungsgruppe durchgeführt.

Abschluss des Förderprogramms
Das Förderprogramm wurde mit einem Gesamtbudget von 250.000 € Fördersumme und einem Eigenanteil von 53.030 € umgesetzt. Zum Jahresende ist das Budget vollständig aufgebraucht, und die Projekte wurden planmäßig abgeschlossen.

Der Abschluss des Programms wird mit einer Bürgerinformationsveranstaltung gefeiert, die in die Weihnachtsmärkte in Malsfeld und Beiseförth integriert wird. Dort werden die Ergebnisse der Maßnahmen vorgestellt, und die Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich über die erfolgten Arbeiten und deren Nutzen für die Gemeinde zu informieren.

Fazit
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Programms „Zukunft Innenstadt“ hat die Gemeinde Malsfeld einen wichtigen Schritt zur langfristigen Entwicklung ihrer Ortszentren unternommen. Die Umsetzung der Maßnahmen zeigt, wie durch gezielte Investitionen und Fördermittel die Attraktivität und Funktionalität der Gemeinde nachhaltig gestärkt werden können. Die Gemeinde wird weiterhin an der Zukunftsfähigkeit ihrer Zentren arbeiten.

Baugebiet „Auf dem Loh“

2023

Ebenfalls war ein zentrales Thema dieses Jahr das Baugebiet „Auf dem Loh“ in der Gemarkung Malsfeld im Bereich der Grundschule. In der 17. Gemeindevertretersitzung am 09. März erfolgte im neunten Tagesordnungspunkt die Beratung und Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 12 „Auf dem Loh“. Hierbei informierte Bürgermeister Hanke die Gemeindevertretung, dass das Interesse zur Einsicht des Bebauungsplans zurückhaltend gewesen sei. Im Weiteren sollte zu dieser Zeit der Satzungsbeschluss öffentliche bekannt gemacht werden und war nach der Bekanntmachung wirksam.

Während der 18. Gemeindevertretersitzung stellte Bürgermeister Hanke den Städtebaulichen Vertrag im Rahmen des Bauleitplanverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 12 „Auf dem Loh“ vor. Geplant ist demnach, dass die Erschließungskosten jeweils zur Hälfte in 2023 gezahlt werden und die noch offene Hälfte für 2024 veranschlagt ist. Weiter hat die GL-Fraktion für das geplante Baugebiet einen Prüfantrag für ein Nahwärmekonzept eingebracht. Da lediglich eine Prüfung, aber keine Umsetzung möglich ist hat die GL diesen Antrag zurück gezogen und wird in Zukunft einen Antrag für eine grundlegende Überprüfung von Nahwärmekonzepte bei zukünftigen Neubaugiebeten einbringen.

Die 20. Gemeindevertretersitzung befasste sich mit der ersten Änderung des Bebauungsplans. Bei dieser Änderung ist die Verschiebung eines Fußgängerwegs an eine Flurstücksgrenze geplant. Eine Änderung des Bebauungsplans ist von der Änderung ausgeschlossen, sodass eine Bebauungsplanänderung ich vereinfachten Verfahren gem. BauGB erfolgt.

In der 21. Gemeindevertretersitzung wurde auch der Status zur ersten Änderung des Bebauungsplans präsentiert. Ein zentraler Diskussionspunkt war die Festlegung der Grundstückspreise auf 149 €/m². Das Ziel, noch in diesem Jahr einzelne Grundstücke zu veräußern, erforderte die Beschlussfassung über die Grundstückspreise. In den Diskussionen äußerte Herr Jannasek (GL), dass die Preisgestaltung innerhalb der Fraktion kontrovers debattiert wurde und der Beschluss nicht einstimmig unterstützt werden könne. Als Grund wurde die unzureichende Transparenz des Informationsflusses zu den Vertragsverhandlungen mit den Flächeneigentümern genannt.
Es wurde betont, dass Privatpersonen, die ihre Flächen für das Baugebiet zur Verfügung stellen, einen geringeren Quadratmeterpreis im Falle des Bebauens bezahlen müssen. Jedoch wurde darauf hingewiesen, dass die Veräußerung der Flächen nicht zustande gekommen wäre, wenn sich die Gemeinde nicht mit den Privateigentümern geeinigt hätte. Die Verträge enthalten gängige Inhalte für derartige Vereinbarungen und wurden bereits Jahre zuvor verhandelt. Vertreter der GL-Fraktion waren in den Verhandlungen einbezogen und unterstützten das Vorgehen.
Die Argumentation bezüglich des intransparenten und späten Informationsflusses konnte nicht nachvollzogen werden, da die Verträge bereits Jahre zuvor verhandelt wurden. Vertreter der GL-Fraktion waren auch in den zwei vorherigen Haupt- und Finanzausschüssen informiert worden. Bei der Abstimmung entschied sich eine Mehrheit der GL-Fraktion gegen den Beschluss zur Festsetzung der Grundstückspreise. Da ein Scheitern des Beschlusses das gesamte Vorhaben und die mögliche Bebauung beeinträchtigen würde, interpretiert die FDP diese Nein-Stimmen als grundsätzliches Ablehnen.
Die FDP bedauert die Entscheidung vieler GL-Mitglieder, da sich die GL-Fraktion in der Vergangenheit stets für die Erschließung von Baugebieten ausgesprochen hat, jedoch in diesem konkreten Fall dagegen entschieden hat.
Dem Beschluss wurde mehrheitlich zugestimmt. Das weitere Vorgehen für die Erschließung und zukünftigen Bebauung ist folglich möglich.

2024

Im Jahr 2024 lag der Fokus der Gemeinde Malsfeld auf der Erschließung und Vermarktung des Baugebiets „Auf dem Loh“. Nach einer Verzögerung durch die ungünstigen Witterungsbedingungen im Herbst 2023 und zu Beginn des Jahres 2024 wurden die Tiefbauarbeiten im März wieder aufgenommen. Die Fertigstellung der Kanalisation, der Installation der Hausanschlüsse sowie die Vermessung der Grundstücke sind bis Juli 2024 geplant. Nach Abschluss dieser Arbeiten können die Grundstücke für den Verkauf bereitgestellt werden.

Bislang wurde noch kein Grundstück veräußert, jedoch gibt es elf konkrete Interessenten. Reservierungen sind derzeit nicht erfolgt. Um die Grundstücke weiter zu bewerben, wurde am 22. März 2024 ein Informationsschreiben an die bauwilligen Interessenten versendet. Darin wurden die Verzögerungen durch die Witterung sowie der Fortschritt der Erschließungsarbeiten erläutert. Zusätzlich wird auf die Verfügbarkeit der Bauflächen über die bestehende gemeindliche Homepage hingewiesen. Nach Abschluss der Vermessung ist die Einführung einer neuen Homepage geplant, über die die Bauflächen ebenfalls präsentiert werden. Weitere Maßnahmen zur Vermarktung beinhalten Werbung über die Social-Media-Kanäle der Gemeinde (Facebook und Instagram) sowie regelmäßige Anzeigen in regionalen Printmedien.

Die bisher angefallenen Kosten für die Erschließung und Vermessung der Grundstücke liegen im Rahmen der Planung. Für die Tiefbau- und Erschließungsarbeiten wurden rund 295.000 € in Rechnung gestellt, während die Kosten für Vermessungsleistungen etwa 1.900 € betragen. Es wurden keine Planabweichungen festgestellt.

Die Gemeinde Malsfeld wird die Erschließung des Baugebiets planmäßig fortsetzen und die Grundstücke aktiv vermarkten. Die Bürgerinnen und Bürger sollen weiterhin über die Fortschritte und anstehende Entwicklungen informiert werden.

Förderprogramm Klimakommune inkl. Klimaschutzmanager

2022

In der 10. Gemeindevertretersitzung vom 19. Mai wurde über einen Grundsatzbeschluss zur Teilnahme am Förderprogramm Klima-Kommune beraten. Bei den Klima-Komunen handelt es sich um ein Bündnis hessischer Gemeinden, Städte und Landkreise. Diese sollen Maßnahmen definieren und umzusetzen, die den Energieverbrauch und die Treibhausgasemissionen reduzieren. Wie auch im Pariser Weltklimaabkommen und nach den Klimazielen des Landes Hessen ist das Ziel, dass die Kommunen, Städte und Landkreise über das Förderprogramm bis 2045 klimaneutral zu werden. Zu Beginn berichtete Marion Karmann (SPD) über die Fördermöglichkeiten und hob hervor möglichst schnell einer weiteren globalen Erwärmung entgegen zu wirken, die bereits einen erkennbaren Anstieg der letzten 40 bis auf einen Wert von ca. 1,5 °C erreicht hat. Pascal Pitz (FDP) bestätigte ebenfalls die unstrittige Notwendigkeit wirksame Maßnahmen zu definieren und umzusetzen. Er sensibilisierte gleichermaßen, dass man im Rahmen einer Teilnahme an einem Förderprogramm überprüfen muss in wie weit Anforderungen vom Förderprogramm erfüllt werden können um das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Der Beschluss wurde einstimmig beschlossen.

Weiter wurde in der 10. Gemeindevertretersitzung der Antrag der GIB auf eine Einstellung eines (interkommunalen) Klimaschutzmanagers vorgestellt und beraten. Insbesondere durch den zu erwartenden Mehraufwand zur Erarbeitung von langfristigen Klimamaßnahmen bis hin zur projektseitigen Betreuung dieser während der Umsetzung ist ein deutlicher Mehraufwand zu leisten. Dieser soll durch einen interkommunalen Klimaschutzmanager betreut werden. Nach einer detaillierten Begründung über die Notwendigkeit eine solche Stelle zu schaffen verweißt Daniel Fleischert darauf, dass der Antrag für eine Beratung dem Gemeindevorstand weitergeleitet werden soll. Bürgermeister Herbert Vaupel bestätigte anschließend den zu erwartenden Mehraufwand zur Betreuung der zu definierenden und umzusetzenden Klimschutzmaßnahmen und begrüßte den Schritt eine Stelle zu schaffen, welche langfristige Maßnahmen betreut. Weiter verwieß Hr. Vaupel darauf, dass in einem ersten Schritt die Bewerbung zu einer Klimakommune abgeschlossen sein muss bevor man über eine Stellenschaffung berät. Wir teilen diese Ansicht, da neben einer Grundsatzentscheidung zur Schaffung einer (interkommunalen) Stelle weitere Details bzw. alternativen zu einer Stellenschaffung in unserer Gemeinde diskutiert werden müssen.

Zur 13. Gemeindevertretersitzung am 10. November informierte Bürgermeister Michael Hanke, dass die Kommunen Spangenberg, Morschen und Malsfeld werden die Stelle eines Klimaschutzmanagers ausschreiben. Dieser soll den Kommunen und dessen Bürgern helfen die Klimaschutzziele zu erreichen. Benjamin Giesen (FDP) betonte, dass die Idee gut sei, aber der Klimaschutzmanager*in für die wesentlichen Aufgaben eingesetzt werden sollte und nicht, wie von der GIB vorgestellt, u.a. für den Radwegeausbau, bzw. Radverkehr. Generell wird es jedoch schwierig sein, die Stelle zeitnah zu besetzen, da geeignetes Personal am Arbeitsmarkt verfügbar sein muss.

2023

Das Jahr 2022 war für unsere Gemeinde ein entscheidendes Jahr in Bezug auf die Entwicklung zur Klimakommune. Mit verschiedenen Anträgen haben wir uns intensiv mit diesem Thema auseinandergesetzt und wichtige Weichen für eine nachhaltige Zukunft gestellt. Eines der wegweisenden Beschlüsse war die Entscheidung, einen interkommunalen Klimamanager für die Gemeinde zu suchen.

Obwohl das Thema Klimakommune in diesem Jahr etwas ins Stocken geraten ist, bleibt unsere Entschlossenheit unverändert. Die Suche nach einem Klimamanager mag sich als schwierig erwiesen haben, doch wir sind entschlossen, die Entwicklung unserer Gemeinde zur Klimakommune nicht aus den Augen zu verlieren. Wir bleiben am Ball und setzen uns weiterhin für nachhaltige Maßnahmen ein.

2024

Im Jahr 2024 setzte die Gemeinde Malsfeld ihre Bemühungen als Klimakommune fort, die sie gemeinsam mit den Gemeinden Morschen und Spangenberg im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) verfolgt. Ein zentraler Bestandteil dieser Bemühungen war die geplante Schaffung einer Stelle für einen interkommunalen Klimamanager. Hierbei ergaben sich jedoch Verzögerungen, da der Förderantrag seitens der Gemeinde Morschen, die als Antragstellerin fungiert, noch nicht bewilligt wurde. Der Antrag wurde zwar fristgerecht eingereicht, war jedoch unvollständig, sodass noch Nacharbeiten, wie beispielsweise zur Büromaterial- und -ausstattung, erforderlich sind. Bis zum Jahresende 2024 liegt keine Förderzusage vor, weshalb die Stelle eines Klimamanagers bisher nicht ausgeschrieben oder besetzt werden konnte.

Die geplante Stelle ist entscheidend für die Ausarbeitung eines Aktionsplans und eines Klimaschutzkonzepts, die Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 definieren sollen. Themen wie energetische Sanierung, Förderung erneuerbarer Energien, E-Mobilität, Klimaanpassung durch Hochwasserschutz und Katastrophenvorsorge sowie Naturschutz und Entsiegelung sind zentrale Handlungsfelder, die in einem Aktionsplan behandelt werden sollen. Ursprünglich war vorgesehen, diesen Plan ein Jahr nach der Anerkennung als Klimakommune im Juni 2022 zu erstellen. Aufgrund der noch nicht besetzten Stelle des Klimamanagers konnten diese Vorhaben jedoch bisher nicht umgesetzt werden.

Bereits in den Jahren 2022 und 2023 hatte die Gemeinde Malsfeld wichtige Weichen für ihre Entwicklung zur Klimakommune gestellt. Dazu gehörten der Grundsatzbeschluss zur Teilnahme am Förderprogramm „Klimakommune“ sowie die Entscheidung, einen interkommunalen Klimamanager zu suchen. Trotz der Verzögerungen bleibt die Gemeinde Malsfeld weiterhin entschlossen, ihre Klimaziele zu verfolgen. Die weitere Abstimmung mit den beteiligten Kommunen sowie die Einhaltung der zeitlichen Vorgaben stehen für die kommenden Jahre im Fokus. Wir werden Sie über den Fortschritt und die nächsten Schritte regelmäßig informieren.

Rad- und Fußgängerbrücke nach Morschen

2022

In der 10. Gemeindevertretersitzung vom 19. Mai wurde über den Beschluss zu einer „Verwaltungsvereinbarung mit Morschen zur Rad- und Fußgängerbrücke (Kostenerhöhung)“ beraten. Bei dem Bau einer Rad- und Fußgängerbrücke sichert Hessen Mobil von der ursprünglich angenommenen Förderung von 90% eine 80%ige Förderung zu. Der Eigenanteil der Gemeinde Malsfeld erhöht sich dadurch von ursprünglich angenommenen 60.000 € auf ca. 130.000 €. Durch den Ausbau und der damit verbundenen steigenden Attraktivität zum Ausbau eines Radweges und der Verbindung beider Gemeinden Malsfeld und Morschen befürworten wir uneingeschränkt den Beschluss.

2023

Nach dem Beschluss zu einer Verwaltungsvereinbarung mit Morschen wurde in der 18. Gemeindevertretersitzung über den Weiterbetrieb oder Rückbau der Seilbahnanlage bei Beiseförth entschieden. Die Gemeindevertretung hatte einstimmig beschlossen, im Rahmen des Neubaus der Rad- und Fußgängerbrücke die Seilbahnanlage zurückzubauen. Obwohl die Seilbahn nicht nur als Überquerung der Fulda, sondern auch als touristische Attraktion beworben wird, wurde die Entscheidung für den Rückbau als richtig erachtet. Bedenken bezüglich zusätzlichen Grunderwerbs und der geringen erwarteten Nutzung neben der Rad- und Fußgängerbrücke fanden breite Zustimmung. Benjamin Gießen (FDP) betonte, dass die Seilbahnbrücke nach dem Rückbau nicht verschrottet werden muss, sondern anderweitig für touristische Attraktionen genutzt werden kann. Dominik Leyh (CDU) schlug vor, die Beschlussvorlage zu erweitern, um den Willen der Gemeindevertretung zur gemeinsamen Beratung mit der Gemeinde Morschen über eine alternative Nutzung der Seilbahnanlage zu bekunden. Diese geänderte Beschlussvorlage wurde einstimmig angenommen.

Die Fortschritte bei der Detailplanung und Umsetzung der Radbrücke erfolgen im Rahmen eines regulären Verfahrens. Wir werden Sie über Neuigkeiten in diesem Zusammenhang auf unserer Homepage informieren, sobald entsprechende Informationen vorliegen.

2024

Im Jahr 2024 konzentrierte sich die Gemeinde Malsfeld auf die Planung des Neubaus einer Rad- und Fußgängerbrücke über die Fulda sowie den Rückbau der bestehenden Seilfahrbrücke. Dieses Projekt zielt darauf ab, die Verbindung zwischen den Gemeinden Malsfeld und Morschen zu verbessern und das Radwegenetz in der Region attraktiver zu gestalten. Der Neubau der Brücke soll die Nutzung für Fußgänger und Radfahrer erleichtern und gleichzeitig eine wichtige infrastrukturelle Verbindung schaffen.

Die Entscheidung über den Brückenneubau liegt auf Seiten der Gemeinde Morschen aktuell beim Bauplanungs- und Umweltausschuss, der die Details prüft. Eine abschließende Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Morschen wird für Juni 2024 erwartet. Für die Gemeinde Malsfeld wurde die Planung im Jahr 2024 vorangetrieben. Die erwarteten Gesamtkosten für Ingenieurleistungen, Vermessung, Baugrund- und Naturschutzgutachten sowie die Projektsteuerung belaufen sich auf 2.730.000 € brutto. Nach Abzug der voraussichtlich 80%igen Förderung durch Hessen Mobil ergibt sich für Malsfeld ein geschätzter Eigenanteil von 273.000 €. Diese Angaben basieren auf vorläufigen Schätzungen; eine genaue Kostenbezifferung wird mit Vorlage eines „baureifen“ Entwurfs im Spätsommer 2024 erwartet. Aufgrund zu erwartender Kostensteigerungen wurde zudem mit Hessen Mobil eine mögliche Erhöhung der Förderzuwendungen diskutiert.

Nach aktuellem Planungsstand soll die Ausschreibung der Bauleistungen im Winter 2024/2025 erfolgen, während der Baubeginn für das Frühjahr 2025 vorgesehen ist. Die Fertigstellung der Brücke wird für Mai oder Juni 2026 angestrebt. Damit die Fördermittel fristgerecht genutzt werden können, müssen die geprüften Schlussrechnungen bis Juli 2026 vorliegen, sodass der Endverwendungsnachweis pünktlich bis November 2026 eingereicht werden kann.

Im Zusammenhang mit dem Neubau der Rad- und Fußgängerbrücke wurde bereits 2023 der Rückbau der Seilfahrbrücke bei Beiseförth beschlossen. Dabei wird geprüft, ob die Seilfahrbrücke anderweitig, beispielsweise für touristische Zwecke, genutzt werden kann, anstatt sie zu verschrotten.

Die Gemeinde Malsfeld arbeitet weiterhin eng mit den Partnern und Fördergebern zusammen, um dieses Projekt planmäßig umzusetzen. Über den weiteren Fortschritt soll die Öffentlichkeit regelmäßig informiert werden.

Kultursteig Nordhessen

2023

In der 17. Gemeindevertretersitzung informierte Bürgermeister Hanke über mehrere Sachstandsberichte: Kultursteig Nordhessen: Bürgermeister Hanke präsentierte eine Konzeptskizze für den Kultursteig Nordhessen. Kosten und Fördermöglichkeiten können aufgrund der frühen Projektphase noch nicht abgeschätzt werden. Eine Förderung über das LEADER-Programm mit einer Quote von voraussichtlich 70 % – 80 % wäre möglich.

Im letzten Tagesordnungspunkt der 18. Gemeindevertretersitzung am 01. Juni informierte Bürgermeister Michael Hanke zum Kultursteig Nordhessen im Hinblick auf die Info-Veranstaltung am 21.06.2023. Eine Einladung zu der Informationsveranstaltung wurde an die Mitglieder des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung weitergeleitet. Ziel der Veranstaltung ist die Erörterung der Neuausrichtung der Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) und der Kostenverteilungsschlüssel für den geplanten Rundwanderweg „Kultursteig Nordhessen“.

2024

Der Fortschritt zum interkommunale Projekt „Kultursteig Nordhessen“ wurde in der 25. Gemeindevertretersitzung vorgestellt. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich auf 450.000 €, wovon ein kommunaler Anteil von 250.000 € vorgesehen ist. Für Malsfeld würde dies einen einmaligen Beitrag von 46.828,71 € bedeuten. Im Rahmen der Beratungen wurde jedoch beschlossen, das Projekt „Kultursteig Nordhessen“ kurzfristig nicht umzusetzen.

Neuausrichtung Touristische Arbeitsgemeinschaft (TAG)

2024

Im Jahr 2024 wurden die Weichen für die zukünftige Beteiligung der Gemeinde Malsfeld an der Touristischen Arbeitsgemeinschaft (TAG) Melsunger Land gestellt. Die Neuausrichtung der TAG und die Entscheidung über die Organisationsform standen dabei im Mittelpunkt der Beratungen.

Neuausrichtung der TAG
Die zukünftige Ausrichtung der TAG, die ab 2025 wirksam wird, sieht eine Umwandlung des bisherigen Vereins in eine GmbH vor. Der Beirat des Vereins „Kultur- und Tourist-Info Melsunger Land e.V.“ empfahl, den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb der TAG in eine GmbH zu überführen, bei der die beteiligten Kommunen – darunter Malsfeld – als Gesellschafter auftreten. Im Rahmen der GmbH wird die Gemeinde Malsfeld eine jährliche Umlage von 17.829,60 € zahlen. Alternativ wurde auch die Fortführung der bisherigen Vereinsstruktur mit geringeren Beiträgen diskutiert. Die endgültige Entscheidung fiel zugunsten der GmbH, was die zukünftige touristische Zusammenarbeit absichert.

Beschluss und Gesellschaftsvertrag
In der Gemeindevertretungssitzung am 11. Juli 2024 wurde der Gesellschaftsvertrag der TAG Melsunger Land GmbH beschlossen. Nach notwendigen Überarbeitungen bietet der Vertrag eine solide Grundlage für die zukünftige Zusammenarbeit und Entwicklung. Mit diesem Schritt bleibt die Gemeinde Malsfeld Mitglied der TAG, was eine Voraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln im touristischen Bereich darstellt. Gleichzeitig wird durch die Zusammenarbeit in der TAG die Umsetzung von touristischen Projekten auf interkommunaler Ebene erleichtert.

Zukunft der touristischen Zusammenarbeit
Die Entscheidung, die TAG als GmbH zu organisieren, sichert die langfristige Zusammenarbeit der Mitgliedskommunen und ermöglicht weiterhin die Beantragung von Fördergeldern sowie die Umsetzung gemeinsamer Projekte. Die Gemeindevertretung hat die Haushaltsmittel für die Beteiligung ab 2025 bereitgestellt und sich damit klar für die Fortsetzung der Mitgliedschaft in der TAG ausgesprochen.

Einrichtung einer dauerhaften Radverkehrszählstelle

2024

Im Jahr 2024 hat die Gemeinde Malsfeld die Einrichtung einer dauerhaften Radverkehrszählstelle auf dem Wirtschaftsweg in der Fuldaaue zwischen Malsfeld und Beiseförth beschlossen. Der Antrag wurde von der Gemeinschaftsliste Hochland – Fuldatal (GL-Fraktion) eingebracht und fand breite Unterstützung in der Gemeindevertretung.

Ziel der Zählstelle
Die Radverkehrszählstelle wird durch eine in die Straße verlegte Induktionsschleife den Radverkehr in beiden Richtungen erfassen. Die erfassten Daten werden täglich an einen zentralen Server gesendet und online verfügbar gemacht. Damit bietet die Zählstelle eine kontinuierliche Übersicht über das Radverkehrsaufkommen und stellt repräsentative Daten für die Planung der Radverkehrsinfrastruktur bereit. Laut dem hessischen Verkehrsministerium sind solche Daten unverzichtbar, um den Ausbau und die Förderung der Nahmobilität systematisch voranzutreiben.

Standort und Bedeutung
Der gewählte Standort auf dem Streckenabschnitt zwischen Malsfeld und Beiseförth ist von besonderer Bedeutung, da er Teil mehrerer wichtiger Radwege ist:

  • Hessischer Radfernweg R 1
  • Deutschlandradweg D 9
  • Radweg „Deutsche Einheit“
Die Erfassung des Radverkehrs an diesem zentralen Punkt liefert wichtige Erkenntnisse zur Nutzung dieser Radwege. Dies ermöglicht eine gezielte Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs und der Nahmobilität in der Region.

Nutzen für die Gemeinde
Mit der Zählstelle unternimmt die Gemeinde Malsfeld einen wichtigen Schritt zur Förderung des Radverkehrs. Die gewonnenen Daten sollen dazu beitragen, zukünftige Infrastrukturmaßnahmen besser zu planen, die Sicherheit auf den Radwegen zu erhöhen und die Effizienz der Maßnahmen zu gewährleisten. Langfristig wird dies die Nahmobilität stärken und die Lebensqualität in der Region verbessern.

Die Einrichtung der Radverkehrszählstelle wurde einstimmig beschlossen, und die Gemeinde Malsfeld wird die Öffentlichkeit über die Fortschritte und Ergebnisse dieses Projekts weiterhin informieren.

Digitalisierung

FTTH Glasfaserinfrastruktur

2022

Nach den Anträgen der FDP/SPD und CDU Ende 2021 zur Einrichtung von Glasfaseranschlüssen bis ins Haus (FTTH) hat der Gemeindevorstand die Einrichtung überprüft. Das Ergebnis waren neben Kosten in Höhe von ca. 13 Mio. Euro die Möglichkeit den Ausbau durch die UGG (Unsere Grüne Glasfaser) in Kooperation mit der Telefónica umzusetzen. Die Vorteile hier sind, dass die Gemeinde keinen Komplementäranteil leisten muss, der Projektstart innerhalb kurzer Zeit erfolgen kann und das man keine Mindestvermarktungsquote erreichen muss. In einer öffentliche Informationsveranstaltung am 18. Mai stellten Vertreter der UGG und Telefónica die erste Grobplanung sowie das weitere Vorgehen zum Ausbau der Glasfaserleitungen vor Wir berichteten hierzu:

Glasfaserausbau Informationsveranstaltung (www.fdp-malsfeld.de)

Eine schriftlichen Absichtserklärung der Gemeinde erfolgten in der 8. Gemeindevertretersitzung am 03. März. Die Bauarbeiten begannen innerhalb kürzester Zeit und sollen bis Ende 2023 vollständig umgesetzt sein.

2023

In einer zunehmend vernetzten Welt spielt der Zugang zum Breitbandinternet eine entscheidende Rolle für die Lebensqualität und Wettbewerbsfähigkeit einer Gemeinde. Im ländlichen Raum, wie beispielsweise in Malsfeld, ist die Implementierung modernster Glasfasertechnologie (FTTH) ein entscheidender Schritt, um den Bewohnern und Unternehmen einen schnellen und zuverlässigen Internetzugang zu ermöglichen.
In Malsfeld haben wir uns aktiv für den Ausbau von FTTH eingesetzt und auch dieses Jahr durch Anträge in der 17. und 19. Gemeindevertretung den aktuellen Sachstand für einen zügigen und zuverlässigen Ausbau erfragt. Unser Ziel war es, die Herausforderungen und Fortschritte transparent zu machen und sicherzustellen, dass die Gemeinde von den Vorteilen einer modernen Infrastruktur profitiert.17. Gemeindevertretersitzung Anfrage der FDP/SPD Fraktion zum Sachstand Glasfaserausbaus.

Während der Antragsphase und Diskussionen in der Gemeindevertretung wurden entscheidende Herausforderungen für den FTTH-Ausbau in Malsfeld identifiziert. Besonders wurden Baustopps als zentrales Problem erkannt. Durch unsere Anträge in der Gemeindevertretung haben wir nicht nur den Status des FTTH-Ausbaus erfragt, sondern auch darauf gedrängt, regelmäßige Updates und Informationen bereitzustellen. Dies schafft nicht nur Vertrauen, sondern ermöglicht es auch den Bewohnern, sich aktiv in den Prozess einzubringen und ihre Bedürfnisse zu äußern.

Trotz der identifizierten Herausforderungen sind wir zuversichtlich, dass der FTTH-Ausbau in Malsfeld erfolgreich voranschreitet. Die gemeinsamen Anstrengungen der Gemeindevertretung, der Verantwortlichen des Ausbaus werden sicherstellen, dass Malsfeld bald von einer modernen und leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur profitieren wird.

Wir werden weiterhin hart daran arbeiten, die Entwicklung zu begleiten, Probleme anzusprechen und sicherzustellen, dass der Ausbau von FTTH in Malsfeld nicht nur zügig, sondern auch zuverlässig und bedarfsgerecht erfolgt. Eine Highspeed-Zukunft steht bevor, und wir freuen uns darauf, sie gemeinsam mit der Gemeinde Malsfeld zu gestalten.

2024

Jahresrückblick 2024: Fortschritte beim FTTH-Glasfaserausbau in Malsfeld Im Jahr 2024 wurde der Glasfaserausbau in Malsfeld weiter vorangetrieben und wichtige Fortschritte erzielt. Die Lehrrohre wurden vollumfänglich verlegt, womit eine wesentliche Grundlage für die Anbindung an schnelles Internet geschaffen wurde. Bereits erste Haushalte profitieren von den neuen Anschlüssen und können die Vorteile einer schnellen Internetverbindung nutzen. Für die Haushalte, bei denen bislang nur die Lehrrohre bis zur Hauswand verlegt wurden, ist eine kontinuierliche Fertigstellung der Anschlüsse über das kommende Jahr geplant. Um den finalen Abschluss des Glasfaserausbaus sicherzustellen, plant Bürgermeister Hanke eine konkrete Abstimmung mit den Vertretern der UGG. Ziel ist es, gemeinsam die nächsten Schritte zu koordinieren und verbleibende Arbeiten effizient abzuschließen. Trotz einiger Verzögerungen gegenüber den ursprünglich zugesagten Ausbauplänen zeigt sich die Gemeinde optimistisch: Mit der voraussichtlich vollständigen Fertigstellung des Glasfasernetzes wird Malsfeld hervorragend für die digitale Zukunft aufgestellt sein. Die moderne Infrastruktur stärkt nicht nur die Lebensqualität für die Bürgerinnen und Bürger, sondern bietet auch Unternehmen optimale Voraussetzungen für die kommenden Jahre. Wir möchten uns herzlich bei Bürgermeister Hanke und seinem Team in der Verwaltung bedanken. Durch den kontinuierlichen Austausch mit den Vertretern der UGG wird der Glasfaserausbau in unserer Gemeinde zu einem absehbaren Erfolg geführt. Nicht nur der unermüdliche Einsatz der Verwaltung für dieses wichtige Projekt, sondern auch ihre Geduld und ihr Verständnis tragen maßgeblich dazu bei, den Ausbau in einem rücksichtsvollen und partnerschaftlichen Miteinander erfolgreich abzuschließen.

Digitale Dörfer

2022

„Digitale Dörfer“ ist ein Projekt vom Fraunhofer-Institut für Experimentelles Software Engineering IESE und hat das Ziel mithilfe von digitalen Lösungen ländliche Regionen zu vernetzen, die Gemeinschaft zu stärken und neue Chancen für Lokale Unternehmen zu eröffnen.

https://www.digitale-doerfer.de

Nach dem Antrag der SPD- und FDP-Fraktion vom 08.02.2022 zur Informationsbeschaffung zur Einführung von Digitalen Dörfern zur 8. Gemeindevertretersitzung am 03. März wurde dieser für eine weitere Beratung an den Gemeindevorstand verwiesen. In der 13. Gemeindevertretersitzung am 29. September informierte Bürgermeister Michael Hanke über den Sachstand zum Antrag. Nach Rücksprache zwischen Hr. Hanke und dem Regionalmanagement erfolgte eine Informationsveranstaltung zu Digitale Dörfer. Konkret hat Hr. Hammerschmidt Regionalmanager Leader-Region Hochsauerland die erfolgreiche Einführung von Digitale Dörfer im Hochsauerland vorgestellt. An dieser Stelle möchten wir uns für die hervorragende Informationsveranstaltung bei Hr. Hammerschmidt und für die Organisation bei Michael Hanke recht herzlich bedanken. Jeder interessierte Leser sei auf die folgende Seite verwiesen:

https://www.leader-hochsauerland.de

Dadurch, dass wir derzeit in einem sehr frühen Stadium der Diskussion zur Einführung einer digitalen Plattform sind, beschränkte sich der Teilnehmerkreis für die Informationsveranstaltung auf die Parlaments- und Gremienmitglieder unserer Gemeinde. Nach der Informationsveranstaltung wurde entschieden sich detaillierter zum Thema Digitale Dörfer zu informieren und sich mit den Ortsvorstehern der Ortsteile in Verbindung zu setzen.

2023

In einer Welt, die von digitalen Innovationen geprägt ist, halten auch in unseren Dörfern moderne Technologien Einzug. Nach zahlreichen Informationsveranstaltungen im Jahr 2022 steht für 2023 eine Evaluierung an – eine genaue Prüfung, ob eine spezielle Softwareplattform die digitalen Dörfer unserer Gemeinde bereichern könnte. Das Ziel ist klar: Die Zusammenarbeit auf ein neues Level heben und die Potenziale der Digitalisierung für die Dorfgemeinschaft nutzen.

Im vergangenen Jahr haben wir uns intensiv mit den Möglichkeiten digitaler Dorfentwicklung auseinandergesetzt. Verschiedene Informationsveranstaltungen haben uns gezeigt, welche Chancen und Herausforderungen im digitalen Raum auf uns warten. Die Teilnahme an Vorträgen und Diskussionen hat nicht nur unser Verständnis für digitale Dörfer geschärft, sondern auch den Wunsch nach einer gezielten Umsetzung in unserer Gemeinde verstärkt.

Um den nächsten Schritt zu gehen, steht für dieses Jahr die Evaluierung einer speziellen Softwareplattform an. Dabei geht es darum zu prüfen, ob diese Plattform den Bedürfnissen unserer Gemeinde entspricht und welchen konkreten Mehrwert sie für die Bürgerinnen und Bürger, Vereine, Unternehmen und die Gemeindeverwaltung bieten kann. Die Auswahl der Software erfolgt dabei sorgfältig, um eine optimale Integration in die bestehenden Strukturen zu gewährleisten.

Die Idee hinter digitalen Dörfern ist es, die Kommunikation und Zusammenarbeit zu erleichtern, unabhängig von räumlichen Barrieren. Ob es um die Organisation von Veranstaltungen, den Austausch von Informationen, die Koordination von Projekten oder die Stärkung des lokalen Handels geht – eine geeignete Softwareplattform kann als Katalysator für eine aktive, lebendige Gemeinschaft dienen.

Die Digitalisierung bietet die Chance, die Stärken unserer Dorfgemeinschaft zu fördern und neue Formen der Zusammenarbeit zu schaffen. Die Evaluierung einer Softwareplattform für digitale Dörfer ist ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse und darauf, gemeinsam mit der Gemeinde eine digitale Zukunft zu gestalten, die den Bedürfnissen aller gerecht wird. Bleiben Sie dran für weitere Updates und Entwicklungen auf unserem Weg in die digitale Ära!

Onlinezugangsgesetz (OZG)

2022

In der 10. Gemeindevertretersitzung vom 19. Mai informierte Dominik Leyh über die Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Konkret geht es hierbei um eine öffentlich-rechtlichen-Vereinbarung zwischen der Stadt Felsberg, Stadt Spangenberg, Gemeinde Malsfeld und Gemeinde Morschen zur Interkommunalen Zusammenarbeit zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.
Das Onlinezugangsgesetz ist ein Gesetz, welches 2017 erlassen wurde und Bund, Länder und Gemeinden verpflichtet bis Ende 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten und diese miteinander zu einem Portalverbund zu verknüpfen.

2023

Die Digitalisierung hat in den letzten Jahren in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens Einzug gehalten, und die Gemeinde Malsfeld ist bestrebt, diesen Fortschritt auch im Rahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) umzusetzen. Die Realisierung gestaltet sich jedoch als anspruchsvoll, und wir möchten Ihnen einen Einblick in den aktuellen Stand und unsere Bestrebungen geben.

Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist ein komplexes Vorhaben, das nicht nur technische, sondern auch organisatorische und rechtliche Aspekte umfasst. Die Gemeinde Malsfeld arbeitet nach wie vor intensiv an der Umsetzung, um Bürgerinnen und Bürgern einen zeitgemäßen und digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen zu ermöglichen. Die Vielschichtigkeit des Gesetzes und die erforderlichen Anpassungen erweisen sich jedoch als zeitintensiv, wodurch es zu Verzögerungen kommt.

Trotz der Herausforderungen bleibt die Gemeinde Malsfeld entschlossen, am Thema dranzubleiben. Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen ist von großer Bedeutung für die Bürgerschaft, und wir von der FDP sind bestrebt, diese Entwicklung voranzutreiben. Das Ziel ist es, die Vorteile des Onlinezugangsgesetzes bestmöglich für die Bürgerinnen und Bürger nutzbar zu machen.

Wir sind uns bewusst, dass Transparenz und Information entscheidend sind, insbesondere bei einem so bedeutenden Vorhaben wie der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes. Daher werden wir auch zukünftig regelmäßig den Status bei der Gemeinde abfragen und Sie über Fortschritte und Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Die kontinuierliche Kommunikation ist für uns von hoher Priorität, um sicherzustellen, dass Sie stets informiert sind.

Rathaus & Gremien

Neuer erster Beigeordneter

Im Jahr 2024 erfolgte die Ernennung und Vereidigung von Dr. Johannes Heyn zum ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten der Gemeinde Malsfeld. Die Berufung wurde notwendig, nachdem sein Vorgänger, Lothar Kothe, verstorben war.

Ernennung und Amtseinführung
Dr. Heyn wurde gemäß den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) von Herrn Schirmer, dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, sowie Bürgermeister Hanke offiziell in sein Amt eingeführt. Als Nachrücker auf den Wahlvorschlag der Fraktionen GL, GiB und CDU übernimmt er nun die Aufgaben des Ersten Beigeordneten.

Im Rahmen der Amtseinführung verpflichtete Herr Schirmer Dr. Heyn auf eine gewissenhafte und pflichtbewusste Ausführung seiner neuen Aufgaben. Bürgermeister Hanke überreichte ihm die Ernennungsurkunde, und mit der Ablegung des Diensteids trat Dr. Heyn offiziell sein Amt an.

Würdigung von Lothar Kothe
In seiner Antrittsrede würdigte Dr. Heyn die Verdienste seines Vorgängers, Lothar Kothe, und hob dessen Engagement und langjährige Verdienste für die Gemeinde hervor. Der Verlust von Herrn Kothe wurde von allen Anwesenden als schmerzlicher Einschnitt empfunden, und sein Beitrag zur Gemeinde bleibt in dankbarer Erinnerung.

50 Jahre Großgemeinde Malsfeld

2023

Zur 16. Gemeindevertretersitzung am 26. Januar brachte die FDP-Fraktion und SPD-Fraktion den Antrag zur Bildung einer Kommission für die 50 Jahrfeier der Großgemeinde Malsfeld ein. Die Kommission ist eine Gruppe von Personen, die für die Organisation und Durchführung von festlichen Veranstaltungen oder Feierlichkeiten verantwortlich ist. Hierzu wurden u.a. Vertreter der Gemeindevertretung, die Ortsvorsteher benannt.
Die Großgemeinde Malsfeld wurde am 01.01.1974 infolge des Zusammenschlusses der Ortschaften Malsfeld, Beiseförth, Mosheim, Ostheim, Elfershausen, Dagobertshausen und Sipperhausen gegründet. Dieses Ereignis ist in 2024 50 Jahre her. In der 17. Gemeindevertretersitzung wurde über die Bildung einer Steuergruppe anstelle einer Kommission beraten und beschlossen. Hintergrund der Änderung von einer Kommission zu einer Steuergruppe ist die Möglichkeit, nachträglich die Teilnehmer zu variieren, wohingegen eine Kommission aus einer unveränderteren Gruppe bestehen würde. Nach aktueller Planung soll sich die Steuergruppe aus folgenden Teilnehmern zusammensetzten:

  • Ortsvorsteher sowie ein Vertreter
  • Ein Vertreter der Fraktionen
  • Bürgermeister und erster Beigeordneter
  • Ein Vertreter aus der Verwaltung

  • Themenbezogen können nach Bedarf sachkundige Bürger hinzugezogen werden
  • Nach der Bildung der Steuergruppe fanden zahlreiche Versammlungen zur Planung der Feierlichkeiten statt. Im Verlauf des Jahres 2024 sind Feierlichkeiten in allen Ortsteilen der Gemeinde zu verschiedenen Terminen geplant. Eine Auftaktveranstaltung ist für Januar 2024 geplant. Bei Interesse werden wir Sie auch weiterhin auf unserer Homepage über die Fortschritte und Planungen der Feierlichkeiten informieren.


    2024

    Das Jahr 2024 stand im Zeichen des 50-jährigen Jubiläums der Großgemeinde Malsfeld. Die Gemeinde, die 1974 durch den Zusammenschluss der sieben Ortsteile Malsfeld, Beiseförth, Mosheim, Ostheim, Elfershausen, Dagobertshausen und Sipperhausen gegründet wurde, beging dieses besondere Ereignis mit zahlreichen Veranstaltungen über das gesamte Jahr hinweg.

    Vorbereitung und Planung
    Bereits im Jahr 2023 wurde eine Steuergruppe gebildet, um die Organisation und Durchführung der Feierlichkeiten zu koordinieren. Die Steuergruppe setzte sich aus Ortsvorstehern, Vertretern der Fraktionen, dem Bürgermeister, dem Ersten Beigeordneten und Vertretern der Verwaltung zusammen. Zusätzlich konnten themenbezogen sachkundige Bürger hinzugezogen werden, um die Planung zu unterstützen.

    Jubiläumsfeierlichkeiten
    Die Feierlichkeiten zum 50-jährigen Bestehen fanden in allen sieben Ortsteilen der Gemeinde statt. Die Veranstaltungen wurden vom Frühjahr bis Herbst 2024 ausgerichtet und boten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, gemeinsam das Jubiläum zu feiern. Höhepunkte der Feierlichkeiten waren die individuellen Veranstaltungen in den Ortsteilen, die die Vielfalt und den Zusammenhalt der Gemeinde widerspiegelten.

    Abschlussveranstaltung
    Den krönenden Abschluss des Jubiläumsjahres bildete eine zentrale Schlussveranstaltung im Oktober 2024 in Malsfeld. Diese Veranstaltung bot einen Rückblick auf die erfolgreichen Feierlichkeiten des Jahres und würdigte die Geschichte und Entwicklung der Großgemeinde.

    Verschiedenes

    Energieversorgung

    2023

    Beteiligung der Gemeinde Malsfeld an der KEAM Im vierten Tagesordnungspunkt der 20. Gemeindevertretersitzung am 21. September wurde die Beteiligung der Gemeinde an der KEAM Kommunale Energie aus der Mitte GmbH diskutiert. Dominik Leyh, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, erläuterte die Hintergründe und Rahmenbedingungen. Die Mandatsträger betonten in ihren Redebeiträgen einstimmig, dass die Beteiligung mit dem Partner EAM zu mittel- und langfristiger Planungssicherheit führen würde.

    Die KEAM ist eine Vertriebsgesellschaft, die von der EAM-Gruppe ins Leben gerufen wurde, um interessierten Kommunen, kommunalen Einrichtungen und Landkreisen die einfache, kostengünstige und sichere Beschaffung von Energie zu ermöglichen. Die beteiligten kommunalen Anteilseigner erwerben Anteile an der KEAM, und die Gesellschaft versorgt diese exklusiv mit Energie (Strom und Gas) für deren eigene Liegenschaften und Einrichtungen. Nicht für die Gemeindebürger. Die KEAM beschafft die benötigte Energie am Markt und liefert sie unter Nutzung des Inhouse-Privilegs an die Gesellschafter. Ein Konzept der energiewirtschaftlich optimierten Beschaffung über drei Jahre soll wirtschaftliches Handeln und Risikominimierung gewährleisten.

    Die Gemeindevertretung hat mehrheitlich beschlossen, dass die Gemeinde Malsfeld den Erwerb eines Anteils in Höhe von 0,25% zustimmt. Bürgermeister Hanke wird ferner ermächtigt und beauftragt, den Anteilserwerb mit allen erforderlichen Schritten umzusetzen.

    2024

    Im Jahr 2024 setzte die Gemeinde Malsfeld wichtige Maßnahmen im Bereich Energieeinsparung und Energiewende um und entschied über die strategische Ausrichtung ihrer zukünftigen Energiepolitik.

    Berichterstattung zur Energieeinsparung und Energiewende

    Im Rahmen der halbjährlichen Berichte informierte die Gemeinde über umgesetzte Maßnahmen zur Energieeinsparung und Energiewende. Zu den zentralen Projekten gehörten:

    • Straßenbeleuchtung: Einführung energieeffizienter Beleuchtungssysteme zur Reduzierung des Energieverbrauchs.
    • Rathausheizung: Austausch der Heizungsanlage im Rathaus, um den CO₂-Ausstoß und die Energiekosten zu senken.
    Diese Berichte sind Teil der kontinuierlichen Bemühungen der Gemeinde, die Bürgerinnen und Bürger über Fortschritte und Ziele im Bereich der nachhaltigen Entwicklung zu informieren.

    Entscheidung gegen Beitritt zur EAM EnergiewendePartner GmbH
    Nach intensiver Beratung entschied die Gemeindevertretung einstimmig, der EAM EnergiewendePartner GmbH nicht beizutreten. Stattdessen wurde beschlossen, einen eigenständigen Aktionsplan zur Erreichung des Status „Klimakommune“ zu entwickeln, unterstützt durch die LandesEnergieAgentur (LEA).

    Die Zusammenarbeit mit der LEA bietet der Gemeinde die Möglichkeit, kostenneutral auf Fachwissen zurückzugreifen und flexibel auf die Herausforderungen der Energiewende zu reagieren. Diese Entscheidung ermöglicht es, Projekte individuell anzupassen, ohne an feste Strukturen gebunden zu sein, die hohe Folgekosten verursachen könnten.

    Ausblick
    Die Gemeinde Malsfeld wird ihren eigenständigen Weg zur Energiewende weiterverfolgen. Durch die Erstellung eines individuellen Aktionsplans und die Zusammenarbeit mit der LEA können Maßnahmen gezielt und effizient umgesetzt werden. Die Gemeinde wird die Bürgerinnen und Bürger auch zukünftig über Fortschritte in diesem Bereich informieren.

    Auflösung Gasversorgungszweckverbandes

    2024

    Im Jahr 2024 wurde über die Auflösung des Gasversorgungszweckverbandes Schwalm-Eder-Kreis beraten und entschieden. Herr Grünhaupt und Herr Ostheim informierten in der Gemeindevertretung ausführlich über die Hintergründe und Notwendigkeit dieses Schrittes.

    Gründe für die Auflösung
    Die Auflösung des Gasversorgungszweckverbandes wurde erforderlich, da sich die Aufgaben des Verbandes verändert haben und ab dem Jahr 2025 eine Steuerlast anfällt, die den wirtschaftlichen Betrieb erheblich beeinflussen würde. Angesichts dieser veränderten Rahmenbedingungen war eine Fortführung des Zweckverbandes nicht mehr sinnvoll.

    Beschluss
    Nach den Beratungen fasste die Gemeindevertretung einstimmig den Beschluss zur Auflösung des Gasversorgungszweckverbandes. Dieser Schritt ermöglicht eine Anpassung an die neuen Gegebenheiten und eine Neustrukturierung der entsprechenden Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

    Umbau KiTa Schwalbennest

    2024

    Im Jahr 2024 lag ein Schwerpunkt der kommunalen Arbeit auf dem geplanten Umbau und der Erweiterung der Kita „Schwalbennest“ im Ortsteil Sipperhausen. Ziel des Projekts ist es, die Einrichtung an die aktuellen Anforderungen moderner Kinderbetreuung anzupassen und die langfristige Nutzung des Gebäudes zu sichern.

    Investitionssumme und Planungsdetails
    Die Gesamtkosten für die Maßnahme belaufen sich nach einer Anpassung aufgrund gestiegener Baukosten auf 650.000 €. Diese Investition umfasst den Umbau und die Erweiterung der Räumlichkeiten, um eine moderne, inklusive und qualitativ hochwertige Betreuung der Kinder zu gewährleisten. Dabei sollen auch die Anforderungen des pädagogischen Personals an die räumliche Gestaltung berücksichtigt werden.

    Diskussion in der Gemeindevertretung
    Während der Beratungen hob Dr. Pascal Pitz (FDP) hervor, dass zukünftig bei der Planung langfristiger Projekte eine Teuerungsrate berücksichtigt werden sollte. Er empfahl, den Bau- und Immobilienpreisindex des Statistischen Bundesamtes als Grundlage für künftige Kostenschätzungen heranzuziehen, um unvorhergesehene finanzielle Anpassungen zu vermeiden.

    Bedeutung des Projekts
    Trotz der gestiegenen Kosten bleibt das Projekt ein zentraler Bestandteil der kommunalen Planungen. Es gewährleistet die langfristige Bestandserhaltung der Kita und unterstützt die Gemeinde bei der Schaffung zeitgemäßer Betreuungsplätze. Die notwendigen zusätzlichen Haushaltsmittel werden bedarfsorientiert bereitgestellt.

    Wir werden Sie weiterhin über den Fortschritt des Projekts informieren, während die Maßnahmen zur Modernisierung und Erweiterung der Kita „Schwalbennest“ planmäßig umgesetzt werden.

    EDEKA im Gewerbegebiet Ostheim

    2024

    Im Jahr 2024 hat die Gemeinde Malsfeld wichtige Schritte zur Ansiedlung eines Hochregallagers von EDEKA im Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal unternommen. Ziel des Projekts ist es, den Wirtschaftsstandort zu stärken, neue Arbeitsplätze zu schaffen und die langfristige Bindung eines bedeutenden Unternehmens in der Region zu sichern.

    Beschlüsse und Planungen
    Im Rahmen der 39. Änderung des Flächennutzungsplans für die Gemarkungen Ostheim und Elfershausen wurde über notwendige Anpassungen beraten und beschlossen. Frau Beisecker stellte in der Gemeindevertretung den Beschluss Nr. C vor, der Regelungen enthält, um die durch die Ansiedlung entstehenden Belastungen für die Gemeinde Malsfeld auszugleichen. Dieser Beschluss wurde im Ausschuss für Dorfentwicklung und Umwelt einstimmig angenommen. Die GL-Fraktion sprach sich zudem dafür aus, die geplante Nichtbebauung in Richtung Elfershausen schriftlich abzusichern, um die umliegenden Ortschaften vor möglichen Beeinträchtigungen zu schützen.

    Standortanforderungen und Absprachen
    Bürgermeister Hanke informierte die Gemeindevertretung über die einzuhaltenden Mindestabstände von 400 Metern zu Wohngebieten. Zudem erklärte er, dass die Zustimmung der Zweckverbandskommunen für eine Umverteilung der Flächenanteile erforderlich ist, um das Vorhaben umsetzen zu können.

    Bedeutung des Projekts
    Harald Ziebarth betonte in der Diskussion die Bedeutung des Projekts für die Gemeinde. Besonders hervorgehoben wurde, dass die langfristige Bindung von EDEKA am Standort entscheidend ist, um Arbeitsplätze zu sichern und die kommunalen Einnahmen aus Gewerbesteuern zu stärken.

    Hintergrund
    Für die Umsetzung des Projekts sind Änderungen am Bebauungsplan sowie am Flächennutzungsplan erforderlich. Durch einen geplanten Flächentausch können landwirtschaftliche Flächen in das Gewerbegebiet integriert werden, ohne ein Abweichungsverfahren vom Regionalplan einzuleiten. Diese Planungen sollen sicherstellen, dass das Projekt unter Einhaltung aller rechtlichen und ökologischen Anforderungen umgesetzt werden kann.

    Wahl von Vertretern in Zweckverbänden

    2024

    Im Jahr 2024 wurden in der Gemeinde Malsfeld wichtige Wahlen durchgeführt, um die kommunalen Interessen in verschiedenen Verbandsversammlungen zu vertreten. Die Wahlen fanden im Rahmen der Gemeindevertretersitzung am 29. Februar statt.

    Wahl eines Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Zweckverbands Interkommunales Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal
    Im Tagesordnungspunkt 5 wurde ein neuer Stellvertreter für die bisherige Vertreterin, Frau Lisa Keim, gewählt. Herr Daniel Fleischert wurde von der GL-Fraktion als Nachfolger vorgeschlagen und nach der Wahl offiziell als Stellvertreter bestätigt. Er übernimmt künftig die Vertretung der Gemeinde Malsfeld in der Verbandsversammlung.

    Wahl eines Vertreters in die Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen
    Im Tagesordnungspunkt 6 wurde ein neuer Vertreter für die Verbandsversammlung der ekom21 – KGRZ Hessen gewählt. Diese Wahl war notwendig, da das Amt von Herbert Vaupel auf Bürgermeister Michael Hanke überging. Der Ältestenrat schlug Bürgermeister Hanke vor, der nach der Wahl das Amt übernahm und die Gemeinde Malsfeld in der Verbandsversammlung vertritt.

    Die Gemeinde Malsfeld wird weiterhin sicherstellen, dass ihre Interessen in den Verbandsversammlungen aktiv vertreten werden.

    Unsere Anträge

    Anfrage der FDP/ SPD Fraktionen auf Auskunft zum aktuellen Sachstand zum Onlinezugangsgesetz (OZG)

    Im Jahr 2024 wurden in der Gemeinde Malsfeld die bestehenden und geplanten Hochwasserschutzmaßnahmen intensiv diskutiert. Anlass dafür waren die Hochwasser- und Starkregenereignisse im Juni, die die Bedeutung eines wirksamen Hochwasserschutzes erneut verdeutlichten.

    Bericht zum aktuellen Sachstand
    Auf Anfrage der Fraktionen FDP und SPD stellte Bürgermeister Hanke einen umfassenden Sachstandsbericht vor. Dieser beleuchtete die bisherigen Maßnahmen, insbesondere den Nutzen des Rückhaltebeckens in der Ortslage Malsfeld, das bereits einen wesentlichen Beitrag zum Schutz der Gemeinde leistet. Gleichzeitig wurde auf die nach wie vor angespannte Lage hingewiesen, die zusätzliche Maßnahmen erforderlich macht.

    Geplante Maßnahmen
    Im Bericht wurde dargelegt, dass weitere Hochwasserschutzmaßnahmen derzeit in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro und dem Land Hessen geprüft werden. Ziel ist es, langfristige und nachhaltige Lösungen zu entwickeln, die den Schutz der betroffenen Ortsteile, insbesondere Dagobertshausen und Malsfeld, weiter verbessern. Das Gremium wird über den Fortschritt dieser Prüfungen und die nächsten Schritte zeitnah informiert.

    Hintergrund und Zielsetzung
    Die Hochwasserereignisse haben gezeigt, wie wichtig eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Hochwasserschutzes ist. Die Gemeinde verfolgt das Ziel, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen und gleichzeitig die Infrastruktur an die Herausforderungen des Klimawandels anzupassen.

    Weitere Informationen finden Sie im Bürgerinformationssystem der Gemeinde Malsfeld

    Sonstiges

    RSS-Feed FDP-Malsfeld

    Unser Ziel ist es stets automatisch, schnell, strukturell einheitlich, unkompliziert und komfortabel alle Themen, die uns und unsere Kommune beschäftigen und bewegen zu teilen. Aus diesem Grund teilen wir seit dem 15. Januar 2022 unsere Informationen und Nachrichten neben der Homepage und Facebook auch über einen RSS-Feed.

    Sie können Feed über folgende Adresse erreichen: https://fdp-malsfeld/meldungen/feed/

    Meldung zu RSS Feed FDP-Malsfeld