21. Gemeindevertretersitzung

16.11.2023

Am 16. November 2023 fand im Sitzungssaal, Rathaus in Malsfeld die 21. Sitzung der Gemeindevertretung statt. Zum ersten Tagesordnungspunkt (TOP) der Sitzung stellte der Vorsitzende der Gemeindevertretung Hr. Schirmer die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete diese. Einwände gegen die Tagesordnung gab es nicht.

TOP-2: Festsetzung Grundstückspreis im Baugebiet ‚Auf dem Loh‘ Malsfeld

Der zweite Tagesordnungspunkt befasste sich mit der Festsetzung Grundstückspreis im Baugebiet ‚Auf dem Loh‘. Nachdem wir in der 20. Gemeindevertretersitzung über die Vertagung des Tagesordnungspunktes berichteten stellt Bürgermeister Michael Hanke vor, dass es beabsichtigt ist, einzelne Grundstücke in diesem Jahr zu veräußern. Aus diesem Grund ist es erforderlich in dieser Gemeindevertretersitzung die Grundstückspreise zu beschließen. Die Kalkulation erfolgte nach der Auftragsvergabe für die Erschließungsarbeiten (Kanal-, Wasser- und Straßenbauarbeiten) und wurde auf 149 €/m² festgelegt. Gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Malsfeld ist die Befugnis zur Entscheidung über Veräußerungen auf einen Betrag von 50.000 € durch den Gemeindevorstand begrenzt. Aus diesem Grund wird seitens der Verwaltung empfohlen, dass die Gemeindevertretung die Zuständigkeit für die Veräußerung von Grundstücken an den Gemeindevorstand überträgt.

In den Diskussionen äußerte Herr Jannasek (GL) den Standpunkt, dass die Preisgestaltung innerhalb der Fraktion auf kontroverse Weise debattiert wurde. Es wurde betont, dass es keine einstimmige Unterstützung für das weitere Vorgehen geben wird, wobei als Begründung die unzureichende Transparenz des Informationsflusses zu den Vertragsverhandlungen mit den damaligen Flächeneigentümern angeführt wurde. Frau Schirmer (SPD) widersprach dieser Auffassung und argumentierte, dass die Zweifel nicht nachvollziehbar seien. Sie wies darauf hin, dass die Fraktion in der Vergangenheit stets die Erschließung von Bauland befürwortet habe und dass die Verträge ohne finanziellen Anreize für die Flächeneigentümern andernfalls nicht zustande gekommen wären. Herr Pitz schlug vor, dass, wenn der bemängelte Informationsfluss prozedural in Frage gestellt wird, dies rechtlich angefochten werden sollte, da dieser Vorwand ansonsten nicht als stichhaltig für eine Ablehnung gelte. Zudem stimmte Herr Pitz Frau Schirmers Aussage zu, dass die Verträge ohne die Zusage der Quadratmeterpreise für die Grundstückseigentümer nicht zustande gekommen wären. Abschließend äußerte Herr Pitz sein Unverständnis darüber, dass insbesondere Vertreter der GL- und GiB-Fraktionen sich immer für die Erschließung von Bauland aussprechen, jedoch in diesem konkreten Fall dagegen stimmen. Herr Ziebarth (SPD) kritisierte die Vorwandeinwendung bezüglich angeblich unzureichender Information der Fraktionsmitglieder der GL und GiB, die als Grund für eine Ablehnung diene. Er betonten, dass in der Vergangenheit auch Vertreter der GL in den Gremien vertreten waren, welche zu dieser Zeit keine bedenken geäußert sondern das Vorhaben mit unterstütz haben. Speziell Herr Jannasek und weitere Vertreter der GL und GiB baten darum, namentlich im Protokoll festgehalten zu werden, dass sie gegen die Verträge und das weitere Vorgehen stimmen werden.

Die SPD-Fraktion und die FDP-Fraktion bedauern, dass in vorangegangenen Redebeiträgen stets die Unterstützung für die Erschließung von Bauland in der Gemeinde zum Ausdruck kam, während sich in dieser konkreten Abstimmungen ein deutliches Gegenstimmen manifestiert, mit dem Argument, dass man nicht rechtzeitig und umfassend informiert wurde. Diese Haltung finden wir sehr schade, da auch ein Enthaltung ein Signal der Unzufriedenheit gesendet hätte. Somit hat sich die Mehrheit der GL-Vertreter dagegen entsschieden, denn aus unserer Sicht ist eine Neinstimme eine klare Positionierung entgegen dem Vorhaben. Ohne den Beschluss in der Gemeindevertretersitzung wäre das weitere Bauvorhaben gestoppt worden, und die geplanten Bauprojekte nicht realisierbar.

Beschluss

Der Beschlussvorlage zur Festlegung der Grundstückspreise in Höhe von 149 €/m² sowie die Veräußerung durch den Gemeindevorstand wurde mit 13 Ja, 6 Nein und 2 Enthaltungen beschlossen.

TOP-3: Erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 12 „Auf dem Loh“ der Gemeinde Malsfeld, Gemarkung Malsfeld

Wie bereits in den in der 21 Gemeindevertretung berichtet, beschäftigt sich die erste Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Loh“ mit der Verschiebung eines Fußgängerweges an eine Flurstücksgrenze. Diese Änderung lag Verfahrenskonform im Bauamt der Gemeinde Malsfeld öffentlich aus. Im Weiteren muss die Gemeindevertretung in dieser Sitzung einen Beschluss über die vorgebrachten Anregungen, Bedenken, sowie den Satzungsbeschluss fassen.

Vorgebrachte Anregungen und Hinweise

Von Seiten der Bürger gab es keine Anregungen oder Bedenken. Die Träger öffentlicher Belange (TÖBs), wie beispielsweise das Amt für Bodenmanagement, Deutsche Telekom AG, Kreisausschüsse des Schwalm-Eder-Kreises, etc. haben die Stellungnahmen zur Kenntnis genommen und keine Bedenken geäußert.

Beschluss

Der Satzungsbeschluss zur Wirksamkeit der Änderung und den verfahrensüblichen Vorgehen zur Mitteilung des Beschlusses an den Trägern öffentlicher Belange wurde einstimmig von der Gemeindevertretung beschossen.

TOP-4: Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzung)

Im dritten Tagesordnungspunkt befasste sich die Gemeindevertretung mit den Hebesätzen der Gemeinde Malsfeld. Nach vielen Jahren konstanter Hebesätze sieht sich die Gemeinde mit steigenden Kosten konfrontiert, die eine Anpassung unumgänglich machen. Bürgermeister Hanke erwähnt, dass die Entscheidung, die Hebesätze zu erhöhen nicht leichtfertig getroffen wurde, sondern das Ergebnis einer sorgfältigen Analyse der aktuellen Haushaltsituation ist. Konkret sollen die Hebesätze wie folgt angepasst werden:

bisherab 01.01.2024
Gewerbesteuer390%440%
Grundsteuer A365%450%
Grundsteuer B395%450%
Beschlussvorschlag für eine Anpassung der Hebesatzsatzung

Bürgermeister Hanke berichtet, dass die Gemeinde vor verschiedenen Herausforderungen steht, darunter gestiegene Betriebskosten, notwendige Investitionen in die Infrastruktur und steigende Ausgaben im Sozialbereich. Diese Faktoren haben zu einem Ungleichgewicht geführt, welches nicht durch die derzeitige Hebesatzung und Rücklagen ausgeglichen werden kann, sondern durch die Anpassung der Hebesätze angegangen werden muss.

In seinen Redebeiträgen brachte Herr Hocke (CDU) einen Antrag der CDU-Fraktion ein, der vorsieht, die Steuererhöhung vor einem Beschluss in der Gemeindevertretung zur Beratung in den Gemeindevorstand zu überweisen. Wir halten den Schritt der Steuererhöhung für notwendig, um die finanzielle Stabilität der Gemeinde in Zukunft zu gewährleisten und zu vermeiden, dass die Gemeinde in die Haushaltssicherung abrutscht. Denn nach vielen Jahren ohne Steuererhöhung haben wir einen Punkt erreicht bei denen die laufenden Kosten nicht mehr tragbar sind. Bürgermeister Hanke wies abschließend darauf hin, dass bei den Kalkulationen selbstverständlich der Haushalt für 2024 und die perspektivischen Haushalte in den kommenden Jahren berücksichtigt wurden. Die genannten Steuererhöhungen sind unumgänglich, um die finanzielle Stabilität der Gemeinde langfristig zu sichern. Eine weitere Beratung im Gemeindevorstand würde die Situation nicht verändern, da bereits alle möglichen Einsparpotenziale im Haushalt 2024 berücksichtigt wurden und bei den Pflichtaufgaben der Gemeinde keine weiteren Einsparungen möglich sind.

Was bedeutet dies für die Bürger?

Die Erhöhung der Hebesätze wird zwangsläufig Auswirkungen auf Bürger und Unternehmen in unserer Gemeinde haben. Bürger können eine Erhöhung der Grundsteuer und Unternehmen eine höhere Gewerbesteuer erwarten. Die Einnahmen aus diesen Anpassungen sind jedoch entscheidend. Diese garantieren die finanzielle Stabilität der Gemeinde zu sicher, notwendige Projekte zu finanzieren, freiwillige Leistungen beispielsweise für Vereine zu sichern und eine im Vergleich zu anderen Kommunen preiswerte Kinderbetreuung auch in Zukunft anbieten zu können.
Die Anpassung ist folglich ein notwendiger Schritt, um die finanzielle Gesundheit unserer Gemeinde sicherzustellen. Es erfordert Opfer von Bürgern und Unternehmen, aber es ist auch ein notwendiger Schritt, um die langfristige Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Durch Transparenz, Beteiligung und gemeinsame Anstrengungen können wir die Herausforderungen bewältigen und gemeinsam in eine finanziell gesunde Zukunft sehen.

Beschluss

Die Gemeindevertretung hat mit 6 Ja und 16 Nein Stimmen entgegen dem Antrag der CDU für eine Beratung im Gemeindevorstand gestimmt.

Die Gemeindevertretung hat mit 16 Ja und 6 Nein Stimmen die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer beschlossen.

TOP-5: Antrag der FDP-/ SPD-Fraktionen vom 01.11.2023 hinsichtlich Fußgängerüberwege in der Gemeinde Malsfeld

Im abschließenden Tagesordnungspunkt stellt Benjamin Giesen einen Antrag vor. Dieser sieht in der Beschlussempfehlung vor, dass die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand beauftragt die rechtlichen Rahmenbedingungen für das einrichten eines Fußgängerüberweges zu prüfen. An einem konkreten Beispiel soll überprüft werden, ob im Ortsteil Malsfeld in der Straße „Strauchgraben“ auf der Höhe der Fuldatalhalle ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann.

Hintergrund des Antrags ist, dass die aktuelle Bundesregierung der SPD, Bündnis90/Die Grünen und der FDP im Bundestag eine Novellierung des Verkehrsrecht beschlossen hat (Link Homepage Deutscher Bundestag). Weiter wurde in der Pressemitteilung vom 23.10.2023 auf der Internetseite sek-news.de die Bundestagsabgeordnete Dr. Bettina Hoffmann wie folgt zitiert: „„Städte und Gemeinden können künftig leichter sichere Radwege und Zebrastreifen einrichten und erhalten einen größeren Spielraum bei Tempo 30“ (Link SEK-News).
Durch die vorgenommen Novellierung erscheint es möglich, einen Fußgängerüberweg in der Straße „Strauchgraben“ rechtskonform zu errichten. Um eine Fehlinterpretation auszuschließen, ist mit diesem Prüfantrag vorgesehen, dass die tatsächlichen rechtlichen Rahmenbedingungen durch den Gemeindevorstand überprüft werden soll.

Beschluss

Die Beschlussvorlage wurde von der Gemeindevertretung einstimmig angenommen.