9. Sitzung der Gemeindevertretung in der Legislaturperiode 2021-2026
Zu Beginn der Sitzung stellte der Vorsitzende der Gemeindevertretung Hr. Schirmer die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete die 9. öffentliche Gemeindevertretersitzung im Landhotel Jägerhof in Malsfeld. Einwände gegen die Tagesordnung gab es nicht. In einer einleitenden Rede verurteilt Hr. Schirmer den Ukrainekrieg und die russische Regierung als Verursacher scharf. Hr. Schirmer bedankt sich vom ganzen Herzen für die geleistete Unterstützung aller Bürgerinnen und Bürger die einen wesentlichen Beitrag geleistet haben, dass die geflüchteten Ukrainer und die Kinder einen sicheren Zufluchtsort geboten bekommen.
Im zweiten Tagesordnungspunkt wurde über die Änderung der Hauptsatzung beraten. Bernd Grünhaupt berichtet über die Beschlussempfehlung durch den Haupt- und Finanzausschuss. Der Entwurf der geänderten Hauptsatzung wurde einstimmig beschlossen.
Der dritte Tagesordnungspunkt wurde über die Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und Ausschüsse beraten. Hr. Grünhaupt verließt die Beschlussempfehlung des Haupt- und Finanzausschuss. Wesentlicher Inhalt der Änderungen betrifft §11 Abs. 1 und Abs. 2, in welchen explizit eine sachlich, gerecht und unparteiischen Führung der Sitzung durch den Vorsitz und der Stellvertretung benannt wird. Zusätzlich können nach §12 Abs. 2 Anträge direkt in den Ausschüssen behandelt werden und nach §12 Abs. 3 wurde die Einreichungsfrist von 21 Tagen auf 14 Tagen reduziert. Ziel dieser Änderungen in §12 ist eine schnellere Bearbeitung der Anträge direkt durch die Ausschüsse und die Möglichkeit kurzfristiger Anträge einbringen zu können, welche ggf. eine Aufschiebung bis zur darauffolgenden Sitzung zur Ursache hätte. Als abschließenden Punkt wurde in §29 Abs. 4 die Einwendung gegen die Richtigkeit der Niederschrift der Gemeinedevertretungssitzung neu geregelt. Hier müssen zukünftig Einsprüche zum Protokoll binnen einer Frist von fünf Tagen schriftlich erhoben werden. Hintergrund der Änderung ist die Einführung des Ratsinformationssystems (RIS), durch welches das Protokoll am Ende einer Sitzung nicht mehr verlesen wird, sondern über das RIS zur Verfügung gestellt wird. Die Gemeindevertretung hat einstimmig dem Entwurf der Geschäftsordnung beschlossen.
Beim Tagesordnungspunkt vier erfolgt der formale Beschluss der Bekundung zur Aufnahme in das hessische Dorfentwicklungsprogramm 2022. Zu Beginn berichtete Bürgermeister Vaupel über den Sachstand zum Dorfentwicklungsprogramm 2022, welches im Januar vorgestellt wurde. Dieses Förderprogramm ersetzt das alte “Dorferneuerungsprogramm” und ermöglicht neben einer zukünftigen Gestaltung unserer sieben Ortsteile auch Privatpersonen Anspruch auf diese Förderung zu äußern. Weiter erwähnt Hr. Vaupel, dass sich vier weitere nordhessische Kommunen beworben haben und mit der Gemeinde Malsfeld konkurrieren. Ziel ist es, dass nach einer Aufnahme in das Förderprogramm ein Integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) gemäß “Leitfaden zur Dorfentwicklung in Hessen erarbeitet werden soll. Dieses Konzept soll als Steuerungselement im Rahmen der Dorfentwicklung dienen. Besonders wichtig anzumerken ist, dass mithilfe dieses Förderprogramms weiterhin Baugebiete in der Gemeinde in den Ortsrandgebieten ausgewiesen werden können, wenn diese nicht mit dem Förderprogramm konkurrieren. Abschließend verliest Fr. Beisecker die Beschlussempfehlung des DUT vor. Die Gemeindevertretung hat einstimmig dem Beschluss zugestimmt.
Der Antrag der GiB Fraktion zur Schaffung von Bauplätzen im OT Ostheim wurde im fünften Tagesordnungspunkt durch Fr. Keim vorgestellt. Zu Beginn verwies Hr. Garde darauf, dass bereits in der Vergangenheit Kontakt zu Eigentümern von bebaubaren Freiflächen aufgenommen wurde, ein Verkaufsinteresse jedoch nur sehr selten bestand. Auch Benjamin Giesen (FDP) verwies auf die bereits in der Vergangenheit getätigten Bemühungen und Anträge der Fraktionen, welche das gleiche Thema behandelten und zur heutigen Zeit noch behandeln. Weiter äußerte sich Hr. Giesen bedenklich darüber, dass voreilig gleichartige Anträge in regelmäßigen Zeitabständen eingereicht werden, die Verwaltung zusätzlich belasten, obwohl das Vorgehen zur Kontaktaufnahme mit Grundstückseigentümern bereits in unserer Gemeinde etabliert ist. Hr. Vaupel regt abschließend an, dass die Gespräche mit Grundstückseigentümern auf alle Ortsteile auszuweiten sind und das voreilige Prüfmaßnahmen nach dem BauGB mit Kosten verbunden sind und vorausschauend der Nutzen mit den möglichen Kosten abgewogen werden müsse. Der Antrag wird zur weiteren Beratung an den Gemeindevorstand unter Einbezug aller Ortsteile weitergeleitet.
Als letzten Tagesordnungspunkt wurde durch Hr. Vaupel die Gemeindevertretung zum aktuellen Stand des Jahresabschlusses zum 31.12.2020 unterrichtet. Es wurde ein Überschuss von ca. 600000 € festgestellt. Der Jahresabschluss wurde am 21.03.2022 durch den Gemeindevorstand der Gemeinde Malsfeld beschlossen. Zwischenzeitig liegen die Unterlagen dem Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung vor.