7. Sitzung der Gemeindevertretung in der Legislaturperiode 2021 – 2026

29.01.2022

Am 27. Januar fand die 7. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung in der Fuldatalhalle in Malsfeld statt.

Zu Beginn der Sitzung wurde im ersten Tagesordnungspunkt über die weitere Vorgehensweise zum geplanten Neubaugebiet in Ostheim beraten und beschlossen. Die Ausschussvorsitzende des DUT, Fr. Beisecker, erläutert die Beschlussempfehlung, dass aufgrund der gestiegenen Quadratmeterpreise für das geplante Baugebiet Mühlhof, das von den ursprünglich sieben Interessenten nur noch bei einem ein eventuelles Kaufinteresse besteht. Der Beschlussempfehlung, dass von der zweiten Offenlage des Bauleitverfahrens abgesehen wird und dass die Haushaltsmittel für die Erschließung nicht zur Verfügung gestellt werden, wurde einstimmig zugestimmt.

Auch die Beratung und Beschlussfassung über die Bewerbung zur Teilnahme am Förderprogramm „Dorfentwicklung in Hessen“ wurde einstimmig beschlossen.

Im dritten Tagesordnungspunkt zur Beratung und Beschlussfassung zur Finanzierung des Neubaus Spielplatz Sipperhausen herrschte Einstimmigkeit aller Fraktionen. Mithilfe der Beschlussfassung stehen Fördermittel in Höhe von 8.500 € zur Verfügung.

Der vierte Tagesordnungspunkt über den Antrag der GiB zur Einrichtung gemeindlicher E-Mailadressen für die Mandatsträger wurde durch die Parteien konstruktiv hinterfragt und diskutiert. Der wesentliche Auslöser zur Einrichtung gemeindlicher E-Mailadressen war ein prozessseitiges Missgeschick. Hierbei wurden fristgerecht eingereichte Anträge per E-Mail intern nicht ordnungsgemäß weitergeleitet und folglich nicht in der letzten Gemeindevertretersitzung berücksichtigt. In der Tat ist ein solcher Fall überaus ärgerlich. Aus unserer Sicht verhindert die Einführung solcher E-Mailadressen ein derartiges Ereignis nicht. Neben den im Antrag aufgeführten Begründungen zur Verletzung des Datenschutzes durch die aktuelle Regelung von privaten E-Mailadressen und den Absichten die Mailadressen für das Ratsinformationssystem zu verwenden, sollten vor einer Entscheidung folgende Fragen beantwortet werden, so Pascal Pitz (FDP)

  • „Mit Blick auf das Ratsinformationssystem – sind E-Mailadressen zukünftig erforderlich?“ 
  • „Wie hoch sind die Kosten und Verwaltungsaufwendungen von über 30 E-Mailadressen (Gemeindevertretung, Gemeindevorstand, Ausschüssen und Ortsbeiräten)?“

Einen im Antrag erwähnten Beitrag zur eindeutigen, transparenten und sauberen Trennung von privaten E-Mails können wir nachvollziehen und begrüßen es, dass in der Gemeindevertretung einstimmig der Antrag zur Prüfung dem Gemeindevorstand übergeben wurde, um die aufkommenden Fragen aller Fraktionen zu beantworten.

Beim Tagesordnungspunkt 5 zur Wirtschaftlichkeitsberechnung für das Gasthaus „Goldener Löwe“ in Beiseförth wurde seitens der GL die Grundsatzfrage gestellt, ob das aktuelle Konzept, dass sich das Gebäude in gemeindlicher Verantwortung befindet, zukünftig so tragbar ist. Hintergrund der Bedenken sind die in der Vergangenheit aufgekommenen hohen Sanierungskosten und dem regelmäßigen Wechsel von Pächtern. Benjamin Giesen (FDP)bestätigte, dass es nicht das Ziel sein kann, dass von der Gemeinde wirtschaftlich untragbare Objekte auf Steuerkosten künstlich am Leben gehalten werden. Laut Hr. Giesen sei jedoch zu berücksichtigen, dass in der Vergangenheit das Angebot vom „Goldenen Löwe“ in der Gemeinde sehr gut angenommen wurde und das eine prinzipielle Unrentabilität des Gasthauses nicht ausschlaggebend für die aktuelle Situation sei. Er warb dafür das Gasthaus nicht voreilig aufzugeben, sondern Möglichkeiten zu finden, die den Erhalt sicherstellen. Auch die GiB sprach über die hohe Akzeptanz der Bürger:innen und der guten infrastrukturellen Anbindung durch den Radweg R1 und brachte einen Ergänzungsantrag ein. Dieser Ergänzungsantrag sieht eine Prüfung eines Förderprogrammes vor, um das Gasthaus zu sanieren und für die Gemeinde zukünftig zu erhalten. Aus unserer Sicht ein sehr gutes Signal, welches dem Erhalt des Gasthauses eine Chance gibt. Der Antrag von der GL sowie der Ergänzungsantrag der GiB wurden einstimmig beschlossen.

Abschließend stellte Bürgermeister Herbert Vaupel den Entwurf der Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2022 im Detail vor. In den letzten Jahren gab es eine positive Entwicklung der Einnahmen, vor allem durch die Gewerbesteuer. Neben den positiven Einnahmen führte Hr. Vaupel aufgrund von mittelfristigen Ergebnisplanungen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 Fehlbeträge auf, die vor allem aus Ausgleichszahlungen für die Gewerbesteuer kommen. Unserer Gemeinde geht es finanziell so gut, dass wir in den kommenden Jahren keine Schlüsselzuweisungen bekommen sondern welche abführen müssen. Dank der in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 gebildeten Rücklagen kann ein Haushaltsausgleich erzielt werden, sodass u.a. Erhöhungen von Grundsteuern oder steigende Kosten für die Kinderbetreuung in den Kindergärten ausgeschlossen werden können. Aus unserer Sicht ist dies auf eine solide Haushaltspolitik in unserer Gemeinde zurück zu führen.