28. Gemeindevertretersitzung

14.11.2024

Am 14. November 2024 fand im Sitzungssaal des Rathauses in Malsfeld die 25. Sitzung der Gemeindevertretung statt. Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Herr Schirmer, eröffnete die Sitzung, nachdem er die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit bestätigt hatte. Die Tagesordnung wurde ohne Einwände angenommen.

Zu Beginn der Sitzung gedachten die Anwesenden dem verstorbenen ehemaligen Vorsitzenden Lothar Kothe. Herr Schirmer würdigte in einer Ansprache Kothes langjähriges ehrenamtliches Engagement für die Gemeinde Malsfeld. Besonders betonte er, dass Lothar Kothe auch über die Gemeindegrenzen hinaus aktiv war und sich in vielen Bereichen für das Gemeinwohl einsetzte.

Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung eines nachrückenden ehrenamtlichen Beigeordneten

Dr. Johannes Heyn wurde gemäß den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zum ehrenamtlichen Ersten Beigeordneten ernannt. Die Ernennung erfolgte durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Schirmer, sowie Bürgermeister Hanke.

Dr. Heyn würdigte in seiner Antrittsrede die Verdienste seines Vorgängers, Lothar Kothe, und betonte den traurigen Anlass seiner Berufung, die infolge von Kothes Tod notwendig wurde. Als Nachrücker auf den Wahlvorschlag der Fraktionen GL, GiB und CDU übernimmt Dr. Heyn nun offiziell das Amt des Ersten Beigeordneten.

Im Rahmen der Amtseinführung verpflichtete Herr Schirmer Dr. Heyn auf eine gewissenhafte Erfüllung seiner neuen Aufgaben. Bürgermeister Hanke überreichte ihm anschließend die Ernennungsurkunde. Mit der Ablegung des Diensteids vor dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung trat Dr. Heyn offiziell in sein Amt als Erster Beigeordneter der Gemeinde Malsfeld ein.

39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Malsfeld in den Gemarkungen Ostheim und Elfershausen

In der Sitzung wurden wichtige Schritte zur geplanten Ansiedlung eines Hochregallagers im Gewerbegebiet Mittleres Fuldatal beschlossen. Frau Beisecker stellte den Beschluss Nr. C vor, der Regelungen enthält, um die zusätzlichen Belastungen für Malsfeld auszugleichen. Dieser Beschluss wurde im Ausschuss für Dorfentwicklung und Umwelt einstimmig angenommen. Die GL-Fraktion sprach sich zudem dafür aus, die geplante Nichtbebauung in Richtung Elfershausen schriftlich abzusichern.

Bürgermeister Hanke informierte über den Mindestabstand von 400 Metern zu Wohngebieten und die Notwendigkeit, dass die Zweckverbandskommunen einer Umverteilung der Anteile zustimmen müssen. Harald Ziebarth betonte in seinem Beitrag die Bedeutung der Unternehmenssicherung für die Gemeinde: Besonders die langfristige Bindung von EDEKA am Standort sei entscheidend, um Arbeitsplätze und Steuereinnahmen zu sichern.

Hintergrund zum Projekt:

Das Vorhaben erfordert eine Änderung des Bebauungsplans sowie des Flächennutzungsplans. Ziel der Planungen ist, neue Arbeitsplätze zu schaffen und den Wirtschaftsstandort zu stärken. Ein Flächentausch ermöglicht es, landwirtschaftliche Flächen in das Gewerbegebiet zu integrieren, ohne ein Abweichungsverfahren vom Regionalplan zu benötigen.

2. Bericht über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO

Bürgermeister Michael Hanke informierte über den aktuellen Haushaltsvollzug und stellte die finanzielle Lage der Gemeinde detailliert vor. Die liquiden Mittel per 31.12.2023 sowie der Schuldenstand von rund 11 Mio. € zum 01.11.2024 wurden dabei genannt. Zudem berichtete Bürgermeister Hanke, dass die Gewerbesteuereinnahmen zum 01.11.2024 etwa 321.000 € unter den Erwartungen und den Vorjahreszahlen liegen. Auch die Gemeindeanteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer fielen geringer aus als im Vorjahr und lagen hinter den prognostizierten Werten für 2024.

Abschließend stellte Herr Hanke den Finanzhaushalt sowie die Jahresabschlüsse von 2018 bis 2023 vor. Dabei wies er darauf hin, dass die Haushalte der letzten Jahre ein Defizit von 600.000 € bis 1,7 Mio. € aufwiesen.

14. Änderung der Wasserbeitrags- und Gebührensatzung der Gemeinde Malsfeld und 23. Änderung der Abwasserbeitrags- und Gebürhensatzung der Gemeinde Malsfeld

Herr Grünhaupt, Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses, stellte der Gemeindevertretung die Beschlussvorlage zur 14. Änderungssatzung der Wassergebühren in Malsfeld vor. Laut neuer Kalkulation, die für den Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 gilt, soll die Gebühr für Frischwasser pro Kubikmeter von aktuell 2,07 € auf 2,54 € angehoben werden (zuzüglich 7 % Umsatzsteuer ergibt dies 2,72 €).

Ebenso präsentierte Herr Grünhaupt die Empfehlung zur 23. Änderung der Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung. Die Gebühr für Niederschlagswasser soll ab 2025 von 0,79 €/m² auf 0,94 €/m² steigen, und die Gebühr für Schmutzwasser wird von derzeit 2,98 €/m³ auf 3,86 €/m³ angepasst. Diese Neufestsetzung ist ebenfalls für die Jahre 2025 und 2026 vorgesehen.

Die Gebührenanpassungen sind Ergebnis einer umfassenden Neukalkulation, die auf den vergangenen Sitzungsterminen des Haupt- und Finanzausschusses detailliert erörtert wurde. Ziel der Anpassung ist es, eine gerechte Verteilung der Kosten sicherzustellen und die langfristige finanzielle Stabilität der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Malsfeld zu gewährleisten. Die finalen Entwürfe der Änderungssatzungen wurden den Beschlussvorlagen beigefügt und sind Grundlage für die Abstimmung in der Gemeindevertretung.

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)

Zum siebten Tagesordnungspunkt stellte Herr Grünhaupt die Beratungen des Haupt- und Finanzausschusses zur Grundsteuer A und B vor. Diskutiert wurde dabei vor allem die Problematik einer Doppelbelastung, die durch die gleichzeitige Besteuerung von Flächen und Gebäuden für Landwirte entsteht.

Die CDU-Fraktion schlug vor, die Entscheidung zu vertagen, da die vorgeschlagenen Hebesätze einige Bürger spürbar belasten könnten und die aktuelle Informationsgrundlage von Land und Finanzamt unzuverlässig ist. Die Vertagung sollte so lange andauern, bis das Finanzamt verlässliche Zahlen bereitstellt. Bürgermeister Hanke erwähnte hierzu dass die Gemeinde in Dezember eine Rückmeldung der Hebesätze zu höheren behördlichen Instanzen geben muss und eine Vertagung zur nächsten Gemeindevertretersitzung die Frist überschreitet. Ein weiteres Thema war die Umlagerung von rund 10.000 € von der Grundsteuer A zur Grundsteuer B, um die finanzielle Belastung für Land- und Forstwirtschaftsbetriebe mit Doppelbelastung zu reduzieren. Bürgermeister Hanke erläuterte, dass Betriebe mit Nutzgebäuden ohne Wohnanbindung von den aktuellen Regelungen besonders betroffen sind.

Aufgrund unvollständiger Informationen vonseiten des Landes und Finanzamts diskutierte das Gremium intensiv über die Notwendigkeit und Auswirkungen der Hebesätze. Benjamin Giesen erklärte, dass die Anpassung so gestaltet sei, dass die Gemeinde 2025 keine Mehreinnahmen im Vergleich zu 2024 erzielt. Außerdem enthält die Beschlussvorlage eine Klausel, dass im Falle einer signifikanten Abweichung eine Anpassung der Hebesätze möglich ist.

Nach einer kurzen Unterbrechung zog die CDU ihren Antrag zurück, und die Beschlussvorlage wurde mit einer Änderung verabschiedet: Die Anpassungsklausel wurde präzisiert und tritt bei einer Abweichung von über 5 % in Kraft. Die verabschiedeten Hebesätze lauten:

• Grundsteuer A: 450 %

• Grundsteuer B: 320 %

Damit stellt die Gemeinde sicher, dass sich Änderungen der Grundsteuerregelungen einkommensneutral auswirken und eine faire Belastung gewährleistet bleibt.

Umsetzung des Dorfentwicklungsprogramms

Im letzten Tagesordnungspunkt leitete Frau Beisecker als Vorsitzende des Ausschusses Dorfentwicklung, Umwelt und Tourismus (DUT) zum Thema „Umsetzung des Dorfentwicklungsprogramms“ ein und informierte die Anwesenden zu den Beratungen im DUT. Bürgermeister Hanke erläuterte weitere Details zum Programm und informierte darüber, dass eine Genehmigung eines Vorhabens durch den gebildeten Fachausschuss bewilligt werden muss. Die Gemeindevertretung hat der Beschlussvorlage, über den Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Fördergebietsabgrenzung zugestimmt und einstimmig beschlossen.