23. Gemeindevertretersitzung

25.01.2024

Am 25. Januar 2024 fand im Sitzungssaal, Rathaus in Malsfeld die 23. Sitzung der Gemeindevertretung statt. Zum ersten Tagesordnungspunkt (TOP) der Sitzung stellte der Vorsitzende der Gemeindevertretung Hr. Schirmer die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete diese. Einwände gegen die Tagesordnung gab es nicht.

Im zweiten Tagesordnungspunkt informierte Fr. Beisecker über die Beratung und Beschlussfassung des Kommunalen Entwicklungs Konzept, welches im Ausschuss Dorfenticklung, Umwelt und Tourismus (DUT) zuletzt beraten wurde. Das Förderprogramm Dorfentwicklung in der Gemeinde Malsfeld verfolgt das Ziel, die Lebensverhältnisse in ländlichen Regionen zu verbessern, indem die Innenentwicklung gestärkt, das kulturgeschichtliche Erbe bewahrt und die Daseinsvorsorge sichergestellt wird. Im Rahmen des Förderprojekts Dorfmoderation, für das sich die Gemeinde bewerben wird, wurde das Kommunale Entwicklungskonzept Malsfeld erstellt, das Mindestanforderungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt erfüllt und Bürger einbezieht. Die zukunftsorientierte Entwicklung konzentriert sich auf Aufwertungsprojekte in allen Ortsteilen außer Ostheim, wo bereits viele Projekte der Dorferneuerung abgeschlossen wurden, und umfasst Themen wie demografische Struktur, dörflichen Charakter, Innenentwicklung, örtliche Infrastruktur und bürgerschaftliches Engagement.
Die Gemeindevertretung hat einstimmig beschlossen, sich im Jahr 2024 als Förderschwerpunkt für das hessische Dorfentwicklungsprogramm zu bewerben. Für die Bewerbung wurde das genannte kommunale Entwicklungskonzept erstellt. Dieses Konzept wird nicht nur im Rahmen der Dorfentwicklung, sondern auch in anderen kommunalen Handlungsfeldern als zentrales Steuerungselement dienen. Weitere Einzelheiten und Aktualisierungen werden zukünftig auf unserer Homepage veröffentlicht.

Im dritten Tagesordnungspunkt „Einbringung des Investitionsprogramms 2023-2027 sowie Bekanntgabe der Ergebnis- und Finanzplanung gemäß § 101 HGO wurde das Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2023-2027 vorgestellt und von Bürgermeister Hanke eingebracht. Dieser Schritt, vom Gemeindevorstand beschlossen, legt die Grundlage für zukünftige Entwicklungen und Projekte. Bürgermeister Hanke überwies die Verantwortung an den Haupt- und Finanzausschuss, der intensiv über die vorgeschlagenen Investitionen diskutieren wird, um eine effektive Nutzung der finanziellen Ressourcen sicherzustellen.
Die Entscheidung des Gemeindevorstands zeigt das Engagement der Gemeinde für nachhaltige Entwicklung. Die Investitionen sollen nicht nur kurzfristige Bedürfnisse decken, sondern auch langfristige Ziele und Visionen realisieren.Die bevorstehenden Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss bieten die Gelegenheit zur detaillierten Analyse der Investitionsvorschläge. Die Vorstellung des Investitionsprogramms ist nicht nur bürokratisch, sondern bedeutend für die Gestaltung der Gemeindezukunft. Die getroffenen Entscheidungen werden einen direkten Einfluss auf das Wohlbefinden und die Lebensqualität der Bürger haben. Wir werden zukünftig über Fortschritte und Entwicklungen informieren.
Die Gemeindevertretung hat die Ausführung und das weitere Vorgehen zur Kenntnis genommen.

Im vierte Tagesordnungspunkt beschäftigte sich die Gemeindevertretung mit dem Entwurfs der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen für das Haushaltsjahr 2024. Bürgermeister Hanke präsentierte den Entwurf der Haushaltssatzung samt Haushaltsplan vor der Gemeindevertretung, ein bedeutender Schritt zur Festlegung der finanziellen Ausrichtung für das kommende Jahr. Hr. Hanke übertrug die Verantwortung für den Haushaltsentwurf an den Haupt- und Finanzausschuss, markierend den Beginn eines gründlichen Prüfungs- und Diskussionsprozesses. Dieser Ausschuss wird sicherstellen, dass der Haushaltsplan den Bedürfnissen und Prioritäten der Gemeinde entspricht und bietet Gemeindevertretern die Gelegenheit zur intensiven Diskussion und Änderungsvorschlägen. In den kommenden Wochen werden die Details des Haushaltsentwurfs vom Haupt- und Finanzausschuss durchgegangen.
Die Gemeindevertretung hat die Ausführung und das weitere Vorgehen zur Kenntnis genommen.

Im fünften Tagesordnungspunkt wurde ein Antrag der Gemeinschaftsliste Hochland-Fuldatal (GL) diskutiert, der die Neufassung der Grundsteuererhebung 2022 für Malsfeld betrifft. Die GL schlägt vor, eine Absichtserklärung zu verabschieden, die ab dem 01.01.2025 Auswirkungen auf die individuellen Grundsteuern haben wird, je nach dem kommunalen Hebesatz. Die Gemeindevertretung plant, den Hebesatz anzupassen, um sicherzustellen, dass das Gesamtaufkommen der Grundsteuer im Jahr 2025 grundsätzlich auf dem Niveau der Einnahmen von 2024 bleibt. Dies erfolgt vor dem Hintergrund der veränderten Berechnungsgrundlage, die jedoch zu individuellen Mehr- oder Minderbelastungen führen kann. Die Anpassung des Hebesatzes zielt darauf ab, finanzielle Stabilität auf dem Niveau von 2024 zu gewährleisten und zeigt das verantwortungsbewusste Handeln der Gemeindevertretung, um die finanziellen Auswirkungen auf die Bürger zu steuern. Es wurde betont, dass in den Folgejahren weitere Anpassungen am Hebesatz erforderlich sein könnten, um die Haushalte der Gemeinde auszugleichen. Dies unterstreicht das Bestreben, eine nachhaltige finanzielle Gesundheit der Gemeinde langfristig zu sichern.
Die Gemeindevertretung hat den Antrag einstimmig beschlossen.