12. Sitzung der Gemeindevertretung in der Legislaturperiode 2021-2026

21.07.2022

Am 21.07.2022 fand im Sitzungssaal, Rathaus in Malsfeld die zwölfte Sitzung der Gemeindevertretung statt. Zu Beginn der Sitzung stellte der Vorsitzende der Gemeindevertretung Hr. Schirmer die form- und fristgerechte Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnete die 12. öffentliche Gemeindevertretersitzung. Einwände gegen die Tagesordnung gab es nicht.

Zu Beginn der Sitzung bat Hr. Schirmer das Gremium sich on den Sitzen zu erheben, um den verstorbenen Herbert Harbusch zu gedenken, der langjährig 1. Beigeordneten bei der SPD war.

Im zweiten Tagesordnungspunkt wurde Hr. Karl-Heinz Waskönig (SPD) als Beigeordneter vom Wahlvorschlag der Fraktionen FDP und SPD als ehrenamtlicher Beigeordneter in sein Amt eingeführt und vereidigt. An dieser Stelle gratulieren wir Hr. Waskönig zu seinen neuen Aufgaben und freuen uns auf eine zukünftige fachliche und konstruktive Zusammenarbeit im Gemeindeparlament.

Der dritte Tagesordnungspunkt behandelte den Antrag der GL-Fraktion vom 04.01.2022 sowie GiB Fraktion vom 27.01.2022 auf Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung für das Gasthaus „Goldener Löwe“. Weitere Punkte waren die Beratung über Unterhaltungsmaßnahmen im Hinblick auf eine kurzfristige Neuverpachtung der Immobilie sowie ein Antrag der SPD/FDP Fraktion auf die zeitnahe Durchführung der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen.
Zu Beginn stellte Hr. Bürgermeister Hanke die Angebote für eine langfristig erforderliche Kernsanierung in Höhe von ca. 750 k€, sowie Angebote für kurzfristig erforderliche Maßnahmen vor. Die kurzfristig erforderlichen Maßnahmen in Höhe von ca. 36 k€ sind für eine Neuverpachtung zwingend erforderlich und wurden als Beschlussvorlage von den Ausschüsse Dorfentwicklung Umwelt und Tourismus (DUT) sowie Haupt- und Finanzausschuss (HAFI) durch die Ausschussvorsitzenden bzw. Vertreter vorgetragen.
Hr. Janassek (GL) führte im ersten Redebeitrag die hohen Kosten auf, welche bei einer langfristigen Betrachtung einen unwirtschaftliche Situation darstellt. Weiter erwähnte er die seit langen bestehenden Probleme der Verpachtung des Goldenen Löwen und hat auf das hohe Risiko eines eines wiedereintreten hingewiesen. Aufgrund der aktuellen Situation und den angestauten Investitionsbedarf von ca. 750 k€ hat die GL-Fraktion einen Änderungsantrag für eine Veräußerung des Gasthauses vorgelegt. Benjamin Gießen (FDP) bestätigte das ein Investitionsbetrag von 750 k€ unwirtschaftlich ist. Er führte auch auf, dass die Nachfrage des Goldenen Löwen für Feierlichkeiten in der Vergangenheit hoch war. Weiter weißt Hr. Giesen auf die in der Vergangenheit zurecht notwendigen und beschlossenen Maßnahmen in Beiseförth hin, welche zu einer finanziellen Entlastung der Gemeinde geführt hat, wie z.B. das schließen des Schwimmbades. Er sieht aber in diesem Fall nicht die Notwendigkeit einer kurzfristigen Veräußerung, sondern das man mit einer Neuverpachtung die Attraktivität des Gebäudes zukünftig steigern und auf der Basis weiter langfristige Maßnahmen erarbeiten kann, die den den Erhalt des gastronomischen Betriebs sichert. Hr. Giesen zog den Antrag der SPD/FDP zurück, da die Beschlussvorlage zur Zeit der Antragstellung nicht vorlag und im Wesentlichen den Inhalte der Beschlussvorlage entspricht. Hr. Ziebarth (SPD) führte ebenfalls Argument auf, bei dem u.a. der schwarze Adler in Dagobertshausen durch die Gemeinde erworben wurde um eine unvorteilhafte Veräußerung oder gar einem Verfall vorzubeugen. Pascal Pitz (FDP) konnte alle qualitativen Argumentation für und gegen den Erhalt des Goldenen Löwen nachvollziehen und stellte ebenfalls fest, dass es nicht die langfristige Aufgabe der Gemeinde sein kann ein Gebäude für einen gastronomischen Betrieb vorzuhalten. Weiter erwähnte er kritisch, dass die gelieferten Daten von Erträgen und Anwendungen keine Wirtschaftlichkeitsberechnung darstellen. Hr. Pitz führte auf, dass neben einer qualitativen Bewertung auch eine quantitative Bewertung in Form einer Wirtschaftlichkeitsberechnung erforderlich sei, um eine ideale Lösung zwischen den ökonomischen und gemeindlichen Gesichtspunkten treffen zu können. Anschließend stellte er drei Szenarien einer Wirtschaftlichkeitsberechnung im Detail vor. Zusätzlich wurden auch die Risiken betrachtet, d.h. welche potentiellen Kosten bei der Gemeinde anfallen sollte man den Betrieb nach zwei Jahren wieder einstellen. Auf Basis des überschaubaren Risikos und der aktuellen Situation auf den Finanzmärkten hält Hr. Pitz eine aktuelle Veräußerung für strategisch unvorteilhaft und schloss sich den vorherigen Argumentationen an, eine Verpachtung von min. 5 Jahren anzustreben, um über die nächsten Jahre Langfristmaßnahmen ggf. auch mit dem potentiellen Pächter planen und ein ansehbares Ortsbild sowie eine Vitalisierung des Ortskerns sicherstellen zu können.
Der Beschlussvorschlag wurde von den Mitgliedern der GL-Fraktion (Fr. Beisecker, Hr. Janassek und Hr. Ostheim) abgelehnt. Mit einer Enthaltung wurde der Beschlussempfehlung mehrheitlich zugestimmt.

Als vierten und abschließenden Tagesordnungspunkt berichtete Bürgermeister Michael Hanke über den Haushaltsvollzug gem. § 28 GemHVO sowie der Bekanntgabe der Genehmigung zur Haushaltssatzung gem. § 50 Abs. 3 HGO. Hr. Hanke zeigte auf, dass die Gemeinde Malsfeld Dank der vergangenen guten Haushaltsplanung derzeit finanziell gut dasteht. Aufgrund der aktuellen und zu erwartenden Kostenentwicklung sollte man jedoch zukünftig umsichtig mit den Finanzen in der Gemeinde haushalten. Abschließend dankte Hr. Hanke Hr. Schnaudt für die sehr gute Vorbereitung der Daten, sowie die Zusammenarbeit bei der Haushaltsplanung in der Verwaltung. Auch wir möchten uns hiermit bei Hr. Schnaudt für die durchgehend professionelle und weitsichtige Arbeit bedanken.